Update: Sofortabschreibung bestimmter digitaler Wirtschaftsgüter rückwirkend zum 01.01.2021 geplant

Im gemeinsamen Beschlusspapier der Bund-Länder-Konferenz vom 19. Januar 2021 ist unter Punkt 8. eine deutliche Verbesserung der steuerlichen Berücksichtigung bestimmter digitaler Wirtschaftsgüter geplant.

Darin ist vorgesehen, dass zur weiteren Stimulierung der Wirtschaft und zur Förderung der Digitalisierung bestimmte digitale Wirtschaftsgüter rückwirkend zum 1. Januar 2021 sofort abgeschrieben werden können. Explizit genannt werden dabei die Kosten für Computerhardware und Software zur Dateneingabe und -verarbeitung, die zukünftig im Jahr der Anschaffung oder Herstellung steuerlich vollständig berücksichtigt werden sollen.

Es ist beabsichtigt, dass von der geplanten Regelung auch alle profitieren sollen, die im HomeOffice tätig sind.

Laut dem Beschlusspapier soll die Umsetzung untergesetzlich geregelt werden, also voraussichtlich in Form einer Verwaltungsanweisung. Dadurch soll eine schnelle Verfügbarkeit gewährleistet werden.

Update (23. Februar 2021)

Nach Meldungen in der Tagespresse (u.a. Handelsblatt) haben die Finanzminister der Länder Niedersachsen, Hessen und Bremen in einem Schreiben an das BMF ihre Bedenken mit Blick auf die geplante Sonderabschreibung für digitale Wirtschaftsgüter geäußert. Die Länder sind der Auffassung, dass ein so großer Eingriff in die Abschreibungsregeln einer gesetzlichen Regelung bedürfe. Ferner stehe der Entwurf des BMF in einigen Punkten mit den bisher gelebten Grundsätzen der Ermittlung und Festlegung von Nutzungsdauern für die betroffenen Wirtschaftsgüter nicht im Einklang, da die tatsächliche Nutzungsdauer eines digitalen Wirtschaftsguts laut Experten vielfach länger als ein Jahr beträgt. Eine nur untergesetzliche Umsetzung könne daher nach Auffassung der Länder einer gerichtlichen Überprüfung mglw. nicht standhalten. Aufgrund des von den Ländern vorläufig eingelegten Vetos müsse die Reform nun in der Bund-Länder-Runde auf Fachebene neu verhandelt werden, heißt es in den Pressemeldungen.

Fundstelle

Pressemitteilung 17 (unter Punkt 8.) der Bundesregierung vom 19. Januar 2021.

Eine englische Zusammenfassung dieses Beitrags finden Sie hier.

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