Stundungen für von der Corona-Pandemie betroffene Betriebe verlängert

Die Finanzministerien der Länder haben sich am 12. März 2021 darauf verständigt, die Möglichkeiten vereinfachter Stundungsanträge für von der Corona-Pandemie betroffene Unternehmen bis zum 30. Juni 2021 zu verlängern.

Hierzu das Ministerium für Finanzen Baden-Württemberg:

Seit dem Frühjahr 2020 können Betriebe, die von der Pandemie betroffen sind, in einem vereinfachten Verfahren Stundungen oder Herabsetzungen von Vorauszahlungen beantragen, ohne dass darauf Zinsen oder Säumniszuschläge erhoben werden. Auch Vollstreckungsmaßnahmen sind ausgesetzt.

Durch den einstimmigen Beschluss der Finanzministerkonferenz sind die Länder nun berechtigt, die Stundungen bis zum 30. Juni 2021 zu gewähren.

Fundstelle

FinMin Baden-Württemberg, Pressemitteilung vom 12.3.2021

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