Europäische Kommission zur Unternehmensbesteuerung für das 21. Jahrhundert

Die Europäische Kommission hat am 18. Mai 2021 unter dem Titel "Unternehmensbesteuerung für das 21. Jahrhundert" eine Mitteilung an das Europäische Parlament und den Rat veröffentlicht (bisher nur auf Englisch), in der sie ihre Agenda bezüglich des Erlasses neuer Vorschriften auf dem Gebiet der Unternehmensbesteuerung für die nächsten Monate/Jahre dargelegt hat.

Danach plant die Kommission in näherer Zeit den Erlass folgender neuer Vorschriften auf dem Gebiet der direkten Unternehmenssteuern:

Nach Abschluss der Diskussionen der Staaten des Inclusive Framework bei der OECD wird die Kommission zwei Richtlinienentwürfe zur Umsetzung von "Pillar 1" und "Pillar 2" durch die Mitgliedstaaten der EU vorlegen.

Nach Abschluss des multilateralen Abkommens im Rahmen der OECD wird die Kommission einen Vorschlag zur Änderung der Zins- und Lizenzrichtlinie 2003/49/ machen, durch den die Steuerbefreiung im Quellenstaat von der Besteuerung im Ansässigkeitsstaat des Gläubigers der Zinsen bzw. Lizenzgebühren abhängig gemacht werden soll.

Des Weiteren wird die Kommission Vorschläge machen, damit bei der Listenpolitik der EU (z.B. die Liste nicht kooperativer Länder und Gebiete für Steuerzwecke) berücksichtigt wird, ob Drittstaaten eine Mindestbesteuerung nach dem Muster von "Pillar 2" haben.

Weitere Vorschläge:

  • Große in der EU tätige Unternehmen sollen verpflichtet werden, ihre effektive Steuerbelastung (berechnet nach den Grundsätzen von "Pillar 2") jährlich zu veröffentlichen.
  • "Neutralisierung" des missbräuchlichen Einsatzes von Strohfirmen durch internationale Konzerne.
  • Empfehlung an die Mitgliedstaaten, wie sie die Verlustnutzung im Steuerrecht ausgestalten sollten, v.a. für kleine und mittlere Unternehmen. (Anmerkung: Zu diesem Punkt hat die EU Kommission zwischenzeitlich entsprechende Vorschläge im Amtsblatt der EU veröffentlicht; siehe Blogbeitrag vom 21. Mai 2021.
  • Steuerabzug, der das Ungleichgewicht bei der steuerlichen Behandlung von Eigenkapital- und Fremdkapitalfinanzierungen verringern soll ("Debt Equity Bias Reduction Allowance" - DEBRA).
  • Im Jahr 2023 soll ein Vorschlag für einen Rahmen für die Besteuerung des Einkommens von Unternehmen ("Business in Europe: Framework for Income Taxation" - BEFIT) gemacht werden. Ihren Richtlinienvorschlag für eine gemeinsame (konsolidierte) Körperschaftsteuer-Bemessungsgrundlage wird die Kommission hingegen zurückziehen.

Fundstelle

Mitteilung der Europäischen Kommission : Unternehmensbesteuerung für das 21. Jahrhundert - Mitteilung vom 18.5.2021 (Deutsch)

European Commission, Communication on Business Taxation for the 21st Century – News update from 18 May 2021 (Englisch)

Eine englische Zusammenfassung sowie den PwC EU Direct Tax Newsalert zu diesem Thema finden Sie hier.

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