Update: Bundestag beschließt Steueroasen-Abwehrgesetz
Am 10. Juni 2021 hat der Bundestag das "Gesetz zur Abwehr von Steuervermeidung und unfairem Steuerwettbewerb und zur Änderung weiterer Gesetze" beschlossen. Der Bundestag folgte dabei der Empfehlung des Finanzausschusses.
Die in dem Gesetzentwurf (19/28901) enthaltenen Abwehrmechanismen sollen es Personen und Unternehmen erschweren, durch Geschäftsbeziehungen zu Staaten und Gebieten, die auf der EU-Liste der nicht kooperativen Steuergebiete geführt werden, in Deutschland Steuern zu vermeiden. Zu den vorgesehenen Maßnahmen gehört etwa die Versagung von steuerlichen Vorteilen oder Abzügen.
Der Gesetzentwurf basiert auf den Schlussfolgerungen des Rates der Europäischen Union zur sogenannten Schwarzen Liste sowie den verhandelten Maßnahmen der Gruppe Verhaltenskodex (Unternehmensbesteuerung). Die Umsetzung der Maßnahmen in nationales Recht dient laut Entwurf einem koordinierten Vorgehen der Mitgliedstaaten.
Die Bundesregierung stimmt in ihrer Gegenäußerung zur Stellungnahme des Bundesrates (19/29643) den darin vorgebrachten Änderungswünschen der Länderkammer überwiegend zu oder sagt ihre Prüfung zu.
Die Zustimmung des Bundesrates steht noch aus.
Update (18. Juni 2021)
Der vom Bundestag beschlossene Gesetzesentwurf steht für den 25. Juni 2021 auf der Tagesordnung des Bundesrates (2. Durchgang).
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