BMF: Behandlung von Reiseleistungen

Das Bundesministerium der Finanzen (BMF) hat am 28. Juni 2021 ein umfangreiches Schreiben zur umsatzsteuerlichen Behandlung von Reiseleistungen veröffentlicht.

Mit dem Gesetz zur weiteren steuerlichen Förderung der Elektromobilität und zur Änderung weiterer steuerlicher Vorschriften vom 17. Dezember 2019 (siehe unseren Blogbeitrag) wurde § 25 UStG wie folgt geändert:

  • Anwendung der Sonderregelung auch für den B2B-Bereich (mit Wirkung ab dem 18. Dezember 2019),
  • Aufhebung der Gesamtmargenbildung (mit Wirkung ab dem 1. Januar 2022)

Die Finanzverwaltung hat die gesetzlichen Änderungen nun zum Anlass genommen, den Umsatzsteueranwendungserlass (UStAE) umfänglich zu überarbeiten.

Fundstelle

BMF, Schreiben vom 24. Juni 2021, III C 2 - S 7419/19/10001 :006.

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