Auswirkungen der Anordnung vorläufiger Eigenverwaltung auf eine umsatzsteuerliche Organschaft
Das BMF äußert sich zu den Auswirkungen der Anordnung der vorläufigen Eigenverwaltung unter Bestellung eines vorläufigen Sachwalters auf eine umsatzsteuerliche Organschaft.
Der BFH entschied 2019 (Urteil v. 27.11.2019, XI R 35/17), dass weder die Anordnung der vorläufigen Eigenverwaltung beim Organträger noch die Anordnung der vorläufigen Eigenverwaltung bei der Organgesellschaft eine Organschaft beenden, wenn das Insolvenzgericht lediglich bestimmt, dass ein vorläufiger Sachwalter bestellt wird, sowie eine Anordnung gemäß § 21 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3 InsO erlässt. Das BMF nimmt in seinem aktuellen Schreiben nun Bezug auf dieses Urteil und passt den UStAE an. Die Grundsätze des neuen Schreibens sind in allen offenen Fällen anzuwenden.
Fundstelle
BMF, Schreiben v. 4.3.2021, III C 2 -S 7105/20/10001 :001