Entwurf eines BMF-Schreibens zur Option zur Körperschaftsbesteuerung

Mit Schreiben vom 30. September 2021 ist diversen Verbänden ein Entwurf eines BMF-Schreibens zur Option zur Körperschaftsbesteuerung (§ 1a KStG) zugegangen, zu dem sie Stellung nehmen können.

Die Option zur Körperschaftsbesteuerung nach § 1a Körperschaftsteuergesetz (KStG) wurde mit dem Gesetz zur Modernisierung des Körperschaftsteuerrechts vom 25. Juni 2021 eingeführt. Personenhandels- und Partnerschaftsgesellschaften wird damit die Möglichkeit eingeräumt, ohne tatsächlichen Rechtsformwechsel ertragsteuerlich wie eine Kapitalgesellschaft behandelt zu werden. Die Option zur Körperschaftsbesteuerung kann erstmalig für nach dem 31. Dezember 2021 beginnende Wirtschaftsjahre ausgeübt werden.

Redaktioneller Hinweis des BMF: Im Entwurf des Schreibens ist die Adressierung unkenntlich gemacht. Stellungnahmen von Verbänden zu BMF-Schreiben werden nicht veröffentlicht.

Das BMF nimmt darin u.a. zu folgenden Punkten und Szenarien im Zusammenhang mit § 1a KStG Stellung:

Antrag:

Form des Antrags, Antragsfrist, Entscheidung über den Antrag, Unwiderruflichkeit

Übergang zur Körperschaftsbesteuerung:

Anwendungsbereich des Umwandlungssteuergesetzes, Einbringungsgegenstand und Einbringungszeitpunkt, Keine steuerliche Rückbeziehung

Sperrfristen, Verluste, Nachversteuerungspflichtige Beträge

Zeitraum der Körperschaftsbesteuerung:

Besteuerung der optierenden Gesellschaft, Beteiligung an der optierenden Gesellschaft

Rechtsverhältnisse zwischen optierender Gesellschaft und Gesellschaftern

Sonstige Folgen der Option, Steuerermäßigung bei Einkünften aus Gewerbebetrieb (§ 35 EStG)

Beendigung der Option zur Körperschaftsbesteuerung:

Rückoption, Beendigung der Option kraft Gesetzes, Mitteilungspflicht

Sonderfälle:

Umwandlungen während der Option zur Körperschaftsbesteuerung, E-Bilanz, Zerlegung

Fundstelle

Entwurf eines BMF-Schreibens zur Option zur Körperschaftsbesteuerung (Stand 30. September 2021)

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