BMF: Öffentlicher Ertragsteuerinformationsbericht (Öffentliches Country-by-Country Reporting)

Um die Transparenz großer multinationaler Unternehmen zu erhöhen, hat die Europäische Kommission 2016 eine Änderung der Bilanzrichtlinie vorgeschlagen. Ziel ist ein öffentlicher Ertragsteuerinformationsbericht (sogenannter öffentlicher Country-by-Country Report) bestimmter Unternehmen.

Der Wettbewerbsfähigkeitsrat hat dem Vorschlag am 28. September 2021 in erster Lesung zugestimmt. Dies hat das Bundesministerium der Finanzen (BMF) in einer Pressemitteilung vom 01. Oktober 2021 mitgeteilt.

Hintergrund

Die Europäische Kommission legte am 12. April 2016 erstmals einen Vorschlag für einen öffentlichen Ertragsteuerinformationsbericht (sogenannter öffentlicher Country-by-Country Report) für multinationale Unternehmensgruppen mit einem konsolidierten Umsatz von über 750 Mio. Euro vor. Der Vorschlag sieht eine Änderung der Bilanzrichtlinie (2013/34/EU) vor.

Bisheriger Verfahrensverlauf

Am 25. Februar 2021 wurde erstmals eine qualifizierte Mehrheit im Wettbewerbsfähigkeitsrat hergestellt. Danach folgten informelle Trilog-Verhandlungen zwischen der Europäischen Kommission, dem Rat und dem Europäischen Parlament. Am 28. September 2021 stimmte der Wettbewerbsfähigskeitsrat dem Vorschlag zur Änderung der Bilanzrichtlinie in erster Lesung zu. Nun muss noch das Europäische Parlament zustimmen. Anschließend erfolgt die Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union. Die Änderung tritt 20 Tage nach Veröffentlichung im Europäischen Amtsblatt in Kraft. Die Mitgliedstaaten haben dann 18 Monate Zeit, die neuen Vorgaben in nationales Recht umzusetzen.

Länderbezogene Berichte

Länderbezogene Berichte multinationaler Unternehmensgruppen, die den Finanzbehörden zur Verfügung gestellt werden (Country-by-Country Reports für Finanzbehörden), gibt es bereits seit längerer Zeit. Diese sind Teil des sogenannten Base Erosion and Profit Shifting-Projekts (BEPS-Projekt) der Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD). 2015 wurde der Abschlussbericht des Aktionspunkts 13 vorgelegt, der u. a. das Country-by-Country Reporting für Finanzbehörden enthält.

In Deutschland sind Unternehmensgruppen seit 2016 nach § 138a der Abgabenordung (AO) zum Country-by-Country Reporting für Finanzbehörden verpflichtet. Die multinationalen Unternehmensgruppen müssen den Finanzbehörden bestimmte Kennzahlen wie z. B. Umsatzerlöse, gezahlte Ertragsteuern, Gewinn und Eigenkapital mitteilen sowie alle Konzerneinheiten mit jeweiliger Hauptgeschäftstätigkeit auflisten. Die im Rahmen des öffentlichen Country-by-Country Reporting zu veröffentlichenden Kennzahlen sind größtenteils deckungsgleich mit denen des Country-by-Country Reporting für Finanzbehörden.

Fundstelle

BMF, Pressemitteilung vom 01. Oktober 2021.

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