Update: Umsatzsteuer; Konsequenzen des Austritts des Vereinigten Königreichs Großbritannien und Nordirland aus der Europäischen Union

Das Bundesministerium der Finanzen (BMF) hat mit Schreiben vom 10. Dezember 2021 zu den umsatzsteuerlichen Konsequenzen des Austritts des Vereinigten Königreichs Großbritannien und Nordirland aus der Europäischen Union Stellung genommen.

Das Schreiben beinhaltet Informationen zu den umsatzsteuerlichen Konsequenzen des Austritts des Vereinigten Königreichs Großbritannien und Nordirland aus der EU nach dem Ende des Übergangszeitraums mit Ablauf des 31.12.2020. Das Schreiben befasst sich diesbezüglich mit folgenden Themen:

  1. künftiger umsatzsteuerrechtlicher Status von Großbritannien und Nordirland,
  2. Behandlung von Lieferungen vor dem 1.1.2021, bei denen der gelieferte Gegenstand nach dem 31.12.2020 nach Großbritannien oder von dort in das Inland gelangt,
  3. Behandlung von sonstigen Leistungen (Dauerleistungen), deren Erbringung vor dem 1.1.2021 beginnt und nach dem 31.12.2020 endet,
  4. Kleine einzige Anlaufstelle (Mini-One-Stop-Shop / VAT on e-Services) für bestimmte Dienstleistungen,
  5. Vorsteuer-Vergütungsverfahren,
  6. Bestätigungsverfahren nach § 18e UStG,
  7. Haftung für die Umsatzsteuer beim Handel mit Waren im Internet (§§ 22f, 25e und 27 Abs. 25 UStG),
  8. Bearbeitung von Amtshilfeersuchen,
  9. Hinweis zu erforderlichen Änderungen um UStAE.

Update (25. Oktober 2021)

Das BMF hat am 21. Oktober 2021 ein Schreiben (III C 5 - S 7420/20/10019 :001) veröffentlicht, durch das die im BMF-Schreiben vom 10. Dezember 2020 in den Randziffern 26 bis 28 getroffenen Regelungen zur Bearbeitung von Amtshilfeersuchen im Lichte des Abkommens EU/VK aufgehoben werden.
Darüber hinaus wird erläutert, welche Regelungen seit dem 01. Januar 2021 für die Bearbeitung von Amtshilfeersuchen im Verhältnis zum Vereinigten Königreich Großbritannien und Nordirland gelten.

Fundstelle

BMF, Schreiben vom 10. Dezember 2020, III C 1 - S 7050/19/10001 :002.

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