BMF: Einführungsschreiben zur Konsignationslagerregelung nach § 6b UStG

Das Bundesministerium der Finanzen (BMF) hat am 10. Dezember 2021 ein Einführungsschreiben zur Konsignationslagerregelung nach § 6b UStG veröffentlicht.

Mit dem BMF-Schreiben wird der UStAE mit Blick auf die durch das Gesetz zur weiteren steuerlichen Förderung der Elektromobilität und zur Änderung weiterer steuerlicher Vorschriften vom 12. Dezember 2019 eingeführte Regelung des § 6b UStG, der eine Vereinfachungsregelung für Lieferungen in Warenlager zu Abrufzwecken im Gemeinschaftsgebiet vorsieht (Konsignationslagerregelung für Lager im Sinne des § 6b UStG), in den Abschnitten 1.10, 1a.2, 3.12, 18a.1, 18a.2, 18a.3, geändert, sowie neue Abschnitte 6b.1, 6b.2 und 22.3b eingefügt.

Die Grundsätze des Schreibens sind auf alle Umsätze, die die Lieferung von Gegenständen in ein Lager im Sinne des § 6b UStG betreffen, anzuwenden, für die der Transport durch Beförderung oder Versendung am oder nach dem 01. Januar 2020 begonnen hat. Für alle vor dem 1. Januar 2020 im Abgangsmitgliedstaat begonnenen, aber nach dem 31. Dezember 2019 im Bestimmungsmitgliedstaat endenden Lieferungen ist die Vereinfachungsregelung nicht anzuwenden.

Fundstelle

BMF, Schreiben vom 10. Dezember 2021, III C 3 - S 7146/20/10001 :005.

Zum Anfang