BMF: Umsatzsteuerliche Billigkeitsmaßnahmen im Zusammenhang mit der Corona-Krise

Das Bundesministerium der Finanzen (BMF) hat am 14. Dezember 2021 ein Schreiben zur Verlängerung der getroffenen Billigkeitsregelungen bis zum 31. Dezember 2022 veröffentlicht.

Dabei wird die Frist für folgende Maßnahmen verlängert:

  • Unentgeltliche Wertabgaben hinsichtlich medizinischem Material oder Personal,

  • Umsatzsteuerbefreiung für die Überlassungen von Sachmitteln und Räumen sowie von Arbeitnehmern,

  • Vorsteuerabzug bei Nutzungsänderung.

Fundstelle

BMF, Schreiben vom 14. Dezember 2021, III C 2 - S 7030/20/10004 :004.

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