Update: Bundesrat: Entwurf eines Gesetzes zur umfassenden Verfolgung der organisierten Steuerhinterziehung

Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf des Bundesrates soll das mit dem "Gesetz zur Neuregelung der Telekommunikationsüberwachung und anderer verdeckter Ermittlungsmaßnahmen sowie zur Umsetzung der Richtlinie 2006/24/EG" in § 370 Abs. 3 Satz 2 Nr. 5 AO eingeführte Regelbeispiel der besonders schweren Steuerhinterziehung als Mitglied einer Bande, die sich zur fortgesetzten Tatbegehung verbunden hat, auf alle Steuerarten ausgedehnt werden.

Hintergrund der vorgeschlagenen Änderung sind nach der Begründung zum Gesetzentwurf insb. Cum-Ex-Geschäfte und verwandte steuerrechtliche Fallgestaltungen sowie die Hinterziehung von Veranlagungssteuern (Körperschaft-, Gewerbe- und Einkommensteuer) durch Vermittlung und Einbindung von Briefkastengesellschaften in Ländern mit niedrigen Steuersätzen.


Hinweis: Der Gesetzentwurf wurde bereits am 27. November 2020 (siehe unseren Blogbeitrag) vom Bundesrat in den Bundestag eingebracht (vgl. hierzu). Das diesbezügliche Gesetzgebungsverfahren wurde aufgrund des Grundsatzes der Diskontinuität für erledigt erklärt.

Update (29. April 2022)

Die Bundesregierung lehnt den Entwurf des Bundesrates (BT-Drs. 20/1518) in ihrer Stellungnahme ab. Sie will bis Ende des Jahres
2022 einen eigenen Gesetzentwurf zur stärkeren Bekämpfung der organisierten Steuerkriminalität vorlegen.

Update (14. März 2022)

Der Bundesrat hat in seiner 1017. Sitzung am 11. März 2022 beschlossen, den Entwurf eines Gesetzes zur Änderung der Abgabenordnung - Gesetz zur umfassenden Verfolgung der organisierten Steuerhinterziehung gemäß Artikel 76 Absatz 1 des Grundgesetzes beim Deutschen Bundestag einzubringen.

Fundstelle

Gesetzesantrag des Landes Nordrhein-Westfalen, 16. Februar 2022, BR-Drs. 66/22.

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