Aktuelle rechtliche Infrastruktur in der Ukraine: Drei Fragen an ...Xenia Künstler, Managerin Legal Corporate / M&A

Der Krieg in der Ukraine ist eine humanitäre Katastrophe und erschüttert die Weltgemeinschaft in ihren Grundfesten. Er hat aber auch gravierende Folgen für die Geo-, Sicherheits-, Wirtschafts- und Finanzpolitik. Dies gilt auch für die aktuelle rechtliche Infrastruktur in der Ukraine. Über dieses Thema sprechen wir in „Drei Fragen an…“ mit der PwC-Expertin Xenia Künstler.

Xenia Künstler, Managerin Legal Corporate / M&A

„Viele Menschen in Deutschland denken, dass die öffentliche Ordnung und die Infrastruktur in der Ukraine so gut wie nicht mehr existent sind. Das stimmt nicht. Wahr ist vielmehr, dass alle Institutionen – wenn auch eingeschränkt – ihre Arbeit unentwegt fortsetzen.“

Die Verhängung des Kriegsrechts in der Ukraine hat nicht nur auf die dort lebenden Menschen große Auswirkungen. Mit welchen Einschränkungen müssen Unternehmen derzeit umgehen?


Xenia Künstler: Die Rechte der dort ansässigen Unternehmen können durch das verhängte Kriegsrecht stark eingeschränkt werden. Dazu gehören u.a. die Nutzung der Kapazitäten und Arbeitsressourcen von Unternehmen, Institutionen und Organisationen aller Eigentumsformen für Verteidigungszwecke. Das gilt auch für die Änderung ihrer Arbeitsbedingungen in Übereinstimmung mit dem Arbeitsrecht. Aktuelles Beispiel: Die Einführung des Kriegsrechts berechtigt den Arbeitgeber grundsätzlich nicht, die Gehaltszahlung auszusetzen oder das Gehalt einseitig zu kürzen. Wenn jedoch ein Buchhalter oder eine andere verantwortliche Person aufgrund von Militäraktivitäten objektiv nicht in der Lage ist, etwa wegen fehlender Stromversorgung oder Bedrohung von Leben und Gesundheit, die Löhne und Gehälter innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Fristen zu berechnen und auszuzahlen, sollten der Arbeitgeber und die für die Lohnabrechnung verantwortliche Person nicht für die verspätete Berechnung und Auszahlung der Löhne und Gehälter haftbar gemacht werden. Etwas anderes gilt bei Einstellung des Geschäftsbetriebs aufgrund von Militäraktivitäten. In diesem Fall kann ein Unternehmen den Stillstand erklären. In der Folge darf die Vergütung der Arbeitnehmer gekürzt werden. Auf Aspekte des Arbeitsrechts werden wir aber noch gesondert in einer eigenen Webcast-Ausgabe am 29. März eingehen.


Bei vielen gesellschaftsrechtlichen Vorgängen ist eine notarielle Beglaubigung notwendig. An wen können sich Unternehmen in der Ukraine wenden, wenn sie einen Auszug aus dem Handelsregister benötigen?


Xenia Künstler: Das Handelsregister funktioniert im Moment nicht. Eine Onlineauskunft, etwa zu einer ukrainischen Gesellschaft, ist ebenfalls nicht möglich. Dazu muss man wissen, dass derzeit – aus Sicherheitsgründen – nur noch wenige Register geführt werden und Notare nur noch dringende notarielle Handlungen vornehmen. Dazu gehören etwa Beglaubigungen von Vollmachten für die Ausreise. In Kürze soll es allerdings eine Liste sogenannter Registratoren geben. Diese Registratoren haben Einblick in das Handelsregister und werden entsprechende Auskünfte geben sowie Einträge tätigen können. In jedem Fall hilft hier ein Blick auf die Webseite der ukrainischen Regierung (www.kmu.gov.ua). Dort werden regelmäßig viele hilfreiche Informationen und Gesetzesänderungen bekanntgegeben. Einziger Wermutstropfen: Viele Veröffentlichungen erfolgen in der Regel in ukrainischer Sprache. Hier stehe ich mit meinem Team aber gerne helfend und beratend zur Seite.


Viele Handelspartner sehen in ihren Verträgen eine force majeure Klausel vor. Was bedeutet dies im Zusammenhang mit der Ukraine?


Xenia Künstler: In der Regel beinhalten Verträge ausdrückliche Regelungen darüber, welche Rechte die Vertragsparteien haben, wenn ein Fall der höheren Gewalt vorliegt. Üblicherweise sehen diese Verträge vor, dass im Zeitraum, in dem die force majeure vorliegt, die vertraglichen Verpflichtungen ruhen und erst dann, wenn ein bestimmter Zeitraum verstrichen ist, in dem die force majeure anhielt, kann u.a. die Lösung vom Vertrag verlangt werden. Auf der Webseite der IHK der Ukraine wurde am 28. Februar 2022 hierzu nun eine Bescheinigung über höhere Gewalt in ukrainischer und englischer Sprache veröffentlicht. Diese offizielle Verlautbarung ermöglicht es Betroffenen, die entsprechende Bestätigung schnell und kostenfrei auszudrucken.

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Welche Auswirkungen kann der Krieg in der Ukraine auf Ihr Unternehmen haben? Gemeinsam finden wir die richtigen Antworten auf Ihre drängenden Fragen und sorgen für Stabilität und Vertrauen: Das Joint Crisis Center von PwC - Interdisziplinäres Krisenmanagement für Ihr Unternehmen

Hier gelangen Sie zu unserer Webcast-Reihe – Krieg in der Ukraine: Auswirkungen für Ihr Unternehmen

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