Bekämpfung der Covid-19 Pandemie: Kündigung der Konsultationsvereinbarung zu Grenzgängern zwischen Deutschland und Polen

Deutschland hat mit Polen eine Konsultationsvereinbarung mit mehreren Maßnahmen geschlossen, um die Auswirkungen der COVID-19-Pandemie zu bekämpfen. Diese Vereinbarung wird zum 30.6.2022 einvernehmlich gekündigt.

Die im November 2020 abgeschlossene Konsultationsvereinbarung zum Abkommen vom 14. Mai 2003 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Republik Polen zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen verlängert sich am Ende eines jeden Kalendermonats automatisch jeweils um einen Monat, sofern sie nicht von einer der zuständigen Behörden eines Vertragsstaats mindestens eine Woche vor Ende eines Kalendermonats gekündigt wird. Im Hinblick darauf, dass die Maßnahmen, die als Reaktion auf die COVID-19-Pandemie ergriffen wurden, in beiden Staaten weitgehend aufgehoben sind, wurde in gegenseitigem Einvernehmen vereinbart, die Konsultationsvereinbarung zum 30. Juni 2022 zu kündigen.

Die Regelungen der Konsultationsvereinbarung finden damit auf Arbeitstage im Zeitraum vom 11. März 2020 bis zum 30. Juni 2022 Anwendung.

Fundstelle

BMF-Schreiben vom 22. April 2022 - IV B 3 - S 1301-POL/19/10006 :002

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