Weltweiter Körperschaftsteuer-Mindestsatz: EU-Parlament stimmt mit Änderungen zu

Das Europäische Parlament hat am 19. Mai 2022 einen Vorschlag der Kommission zur Umsetzung der internationalen Vereinbarung über einen weltweiten Mindeststeuersatz von 15% für Unternehmen angenommen (Pillar 2).

Hintergrund

Ziel der Richtlinie ist es, die von der OECD/G20 im Dezember 2021 vereinbarte Reform der Vorschriften über die internationale Unternehmensbesteuerung in EU-Recht umzusetzen. Diese globale Vereinbarung zielt darauf ab, einen Körperschaftsteuer-Mindestsatz von 15% für große multinationale Unternehmen zu gewährleisten und ist ein wichtiger Meilenstein auf dem Weg zu einem wirksamen und fairen System der Gewinnbesteuerung.

Parlament will eine schnelle Umsetzung

Der von Aurore Lalucq (S&D, FR) verfasste Bericht wurde mit 503 Ja-Stimmen bei 46 Nein-Stimmen und 48 Enthaltungen angenommen.

Der Text billigt die Schlüsselelemente des Kommissionsvorschlags, insbesondere die Beibehaltung des vorgeschlagenen Zeitplans für die Umsetzung und eine Umsetzungsfrist bis zum 31. Dezember 2022 mit der Absicht der raschen Anwendung des Gesetzes.

Die Abgeordneten haben jedoch Änderungen am Vorschlag der Kommission vorgenommen. Sie wollen eine Klausel zur Überprüfung des Schwellenwerts für die Jahreserträge einführen, ab dem ein multinationales Unternehmen dem Mindeststeuersatz unterliegt. Außerdem fordern sie eine Bewertung der Auswirkungen der Gesetzgebung auf die Entwicklungsländer.

Die Abgeordneten wollen auch bestimmte von der Kommission vorgeschlagene Ausnahmeregelungen einschränken und die Möglichkeiten des Missbrauchs der Vorschriften begrenzen, insbesondere durch die Einführung eines besonderen Artikels mit Vorschriften zur Bekämpfung von Steuerumgehungsmodellen.

Nächste Schritte

Der Bericht, der die Stellungnahme des Parlaments darstellt, wird nun an den Rat weitergeleitet, der einen endgültigen Text einstimmig annehmen muss.

Fundstelle

EU-Parlament, Pressemitteilung vom 19. Mai 2022

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