BMF: Zweifelsfragen zu den Investitionsabzugsbeträgen nach § 7g Absatz 1 bis 4 und 7 EStG

Das Bundesministerium der Finanzen (BMF) hat am 16. Juni 2022 ein Schreiben zur Anwendung von § 7g Absatz 1 bis 4 und 7 EStG in der Fassung des Jahressteuergesetzes 2020 (JStG 2020) vom 21. Dezember 2020 (BGBl. I S. 3096) veröffentlicht.

Das Schreiben geht dabei auf folgende Punkte ein:

  • Voraussetzungen für die Inanspruchnahme von Investitionsabzugsbeträgen (§ 7g Abs. 1 EStG)
  • Hinzurechnung von Investitionsabzugsbeträgen bei Durchführung begünstigter Investitionen und gleichzeitige gewinnmindernde Herabsetzung der Anschaffungs- oder Herstellungskosten (§ 7g Abs. 2 EStG)
  • Rückgängigmachung von Investitionsabzugsbeträgen (§ 7g Abs. 3 EStG)
  • Nichteinhaltung der Verbleibens- und Nutzungsfristen (§ 7g Abs. 4 EStG)
  • Buchtechnische und verfahrensrechtliche Grundlagen
  • Auswirkungen auf andere Besteuerungsgrundlagen
  • Zeitliche Anwendung

Fundstelle

BMF, Schreiben vom 15. Juni 2022, IV C 6 - S 2139-b/21/10001 :001.

Zum Anfang