BMF: Zweifelsfragen zu den Investitionsabzugsbeträgen nach § 7g Absatz 1 bis 4 und 7 EStG
17. Juni 2022
Kategorien: Verwaltungsanweisungen
Das Bundesministerium der Finanzen (BMF) hat am 16. Juni 2022 ein Schreiben zur Anwendung von § 7g Absatz 1 bis 4 und 7 EStG in der Fassung des Jahressteuergesetzes 2020 (JStG 2020) vom 21. Dezember 2020 (BGBl. I S. 3096) veröffentlicht.
Das Schreiben geht dabei auf folgende Punkte ein:
- Voraussetzungen für die Inanspruchnahme von Investitionsabzugsbeträgen (§ 7g Abs. 1 EStG)
- Hinzurechnung von Investitionsabzugsbeträgen bei Durchführung begünstigter Investitionen und gleichzeitige gewinnmindernde Herabsetzung der Anschaffungs- oder Herstellungskosten (§ 7g Abs. 2 EStG)
- Rückgängigmachung von Investitionsabzugsbeträgen (§ 7g Abs. 3 EStG)
- Nichteinhaltung der Verbleibens- und Nutzungsfristen (§ 7g Abs. 4 EStG)
- Buchtechnische und verfahrensrechtliche Grundlagen
- Auswirkungen auf andere Besteuerungsgrundlagen
- Zeitliche Anwendung
Fundstelle
BMF, Schreiben vom 15. Juni 2022, IV C 6 - S 2139-b/21/10001 :001.
Zum Anfang