BMF: Versagung des Vorsteuerabzugs und der Steuerbefreiung bei Beteiligung an einer Steuerhinterziehung (§ 25f UStG)
20. Juni 2022
Kategorien: Verwaltungsanweisungen
Das Bundesministerium der Finanzen (BMF) hat am 17. Juni 2022 ein Schreiben zur Versagung des Vorsteuerabzugs und der Steuerbefreiung bei Beteiligung an einer Steuerhinterziehung (§ 25f UStG) veröffentlicht.
Hintergrund:
Durch Artikel 12 des Gesetzes zur weiteren steuerlichen Förderung der Elektromobilität und zur Änderung weiterer steuerlicher Vorschriften vom 12. Dezember 2019 (BGBl. I S. 2451) wurde § 25f UStG zur Versagung des Vorsteuerabzugs und der Steuerbefreiung bei Beteiligung an einer Steuerhinterziehung zum 1. Januar 2020 neu eingeführt.
Durch das Schreiben wird der Umsatzsteuer-Anwendungserlass um zwei Abschnitte ergänzt:
- Abschnitt 25f.1. UStAE Versagung des Vorsteuerabzugs und der Steuerbefreiung bei Beteiligung an einer Steuerhinterziehung
- Abschnitt 25f.2. Auswirkungen im Rahmen innergemeinschaftlicher Dreiecksgeschäfte
Fundstelle
BMF, Schreiben vom 15. Juni 2022, III C 5 - S 7429-b/21/10003 :001.
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