BMF: Versagung des Vorsteuerabzugs und der Steuerbefreiung bei Beteiligung an einer Steuerhinterziehung (§ 25f UStG)

Das Bundesministerium der Finanzen (BMF) hat am 17. Juni 2022 ein Schreiben zur Versagung des Vorsteuerabzugs und der Steuerbefreiung bei Beteiligung an einer Steuerhinterziehung (§ 25f UStG) veröffentlicht.

Hintergrund:

Durch Artikel 12 des Gesetzes zur weiteren steuerlichen Förderung der Elektromobilität und zur Änderung weiterer steuerlicher Vorschriften vom 12. Dezember 2019 (BGBl. I S. 2451) wurde § 25f UStG zur Versagung des Vorsteuerabzugs und der Steuerbefreiung bei Beteiligung an einer Steuerhinterziehung zum 1. Januar 2020 neu eingeführt.

Durch das Schreiben wird der Umsatzsteuer-Anwendungserlass um zwei Abschnitte ergänzt:

  • Abschnitt 25f.1. UStAE Versagung des Vorsteuerabzugs und der Steuerbefreiung bei Beteiligung an einer Steuerhinterziehung
  • Abschnitt 25f.2. Auswirkungen im Rahmen innergemeinschaftlicher Dreiecksgeschäfte

Fundstelle

BMF, Schreiben vom 15. Juni 2022, III C 5 - S 7429-b/21/10003 :001.

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