Bundestag senkt Zinssatz für Steuernachzahlungen

Der Bundestag hat am Donnerstag, 23. Juni 2022, die Senkung des Zinssatzes für Nachzahlungs- und Erstattungszinsen beschlossen. Dem Beschluss lag die Empfehlung des Finanzausschusses zu Grunde.

Der Zinssatz für Nachzahlungs- und Erstattungszinsen gemäß Paragraf 233a der Abgabenordnung soll in Zukunft 0,15 Prozent pro Monat betragen.

Mit der Neuregelung soll den Forderungen des Bundesverfassungsgerichts Rechnung getragen werden, den Zinssatz für diese Zinsen ab 1. Januar 2019 rückwirkend verfassungskonform auszugestalten, heißt es in dem Entwurf. Der Zinssatz betrug bisher sechs Prozent im Jahr.

Wie es in dem Gesetzentwurf weiter heißt, soll die Angemessenheit des neuen Zinssatzes von 0,15 Prozent pro Monat beziehungsweise von 1,8 Prozent pro Jahr alle zwei Jahre mit Wirkung für nachfolgende Verzinsungszeiträume evaluiert werden. Die erste Evaluierung soll zum 1. Januar 2024 erfolgen.

Fundstelle

Bundestag, Meldung vom 23. Juni 2022.

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