BMF zum Steuerabzug von Vergütungen für im Inland erbrachte Bauleistungen
Das Bundesministerium der Finanzen (BMF) hat am 20. Juli 2022 ein überarbeitetes Schreiben zum Steuerabzug von Vergütungen für im Inland erbrachte Bauleistungen veröffentlicht. Damit wird das Schreiben vom 27. Dezember 2002 (BStBl I Seite 1399) ersetzt.
Hintergrund
Nach den §§ 48 bis 48d Einkommensteuergesetz (EStG) müssen unternehmerisch tätige Auftraggeber von Bauleistungen (Leistungsempfänger) im Inland einen Steuerabzug von 15 % der Gegenleistung für Rechnung des die Bauleistung erbringenden Unternehmens (Leistender) vornehmen, wenn keine gültige, vom zuständigen Finanzamt des Leistenden ausgestellte Freistellungsbescheinigung vorliegt oder bestimmte Freigrenzen nicht überschritten werden.
Außerdem besteht für Unternehmen des Baugewerbes, die ihren Sitz oder ihre Geschäftsleitung im Ausland haben, jeweils eine zentrale örtliche Zuständigkeit von Finanzämtern im Bundesgebiet. Diese umfasst auch das Lohnsteuerabzugsverfahren sowie die Einkommensbesteuerung der von diesen Unternehmen im Inland beschäftigten Arbeitnehmer mit Wohnsitz im Ausland.
Inhalt
- Steuerabzugspflicht
- Einbehaltung, Abführung und Anmeldung des Abzugsbetrages
- Abrechnung mit dem Leistenden
- Haftung
- Widerruf und Rücknahme der Freistellungsbescheinigung
- Bemessungsgrundlage und Höhe des Steuerabzugs
- Entlastung aufgrund von Doppelbesteuerungsabkommen
- Anrechnung des Steuerabzugsbetrages
- Erstattungsverfahren
- Sperrwirkung gegenüber § 160 AO, § 42d Absatz 6 und 8 sowie § 50a Absatz 7 EStG
- Zuständiges Finanzamt
- Anwendung
Das Schreiben ersetzt die BMF-Schreiben vom 27. Dezember 2002, BStBl I Seite 1399; vom 4. September 2003, BStBl I Seite 431 und vom 20. September 2004, BStBl I Seite 862.
Fundstelle
BMF, Schreiben vom 19. Juli 2022, IV C 8 -S 2272/19/10003 :002.