BMF: Bundeskabinett verabschiedet Entwurf für ein Inflationsausgleichsgesetz

Das Bundeskabinett hat am 14. September 2022 den Entwurf für ein Inflationsausgleichsgesetz verabschiedet. Es soll die mit der kalten Progression verbundenen schleichenden Steuererhöhungen vermeiden.

Das Bundeskabinett hat am 14. September 2022 den von Bundesfinanzminister Christian Lindner vorgelegten Entwurf für ein Inflationsausgleichsgesetz (siehe unseren Blogbeitrag) verabschiedet. Es soll inflationsbedingte Mehrbelastungen ausgleichen, indem die Steuerlast an die Inflation angepasst wird.

Geplante Anpassungen

Der Entwurf für ein Inflationsausgleichsgesetz sieht im Einzelnen insbesondere folgende Änderungen vor:

Höherer Grundfreibetrag:

  • Zum 1. Januar 2023 ist eine Anhebung um 285 Euro auf 10.632 Euro vorgesehen.
  • Für 2024 ist eine weitere Anhebung um 300 Euro auf 10.932 Euro vorgeschlagen.

Kalte Progression:

  • Die sogenannten Tarifeckwerte werden entsprechend der erwarteten Inflation nach rechts verschoben. Das heißt, der Spitzensteuersatz soll 2023 bei 61.972 statt bisher 58.597 Euro greifen, 2024 soll er ab 63.515 Euro beginnen.

Unterstützung von Familien:

  • Der steuerliche Kinderfreibetrag wird für die Jahre 2022, 2023 und 2024 angepasst und das Kindergeld wird für das erste, zweite und dritte Kind auf einheitlich 237 Euro pro Monat zum 1. Januar 2023 angehoben. Die Erhöhung des Kindergeldes gilt auch für einkommensschwache Familien, welche keine Einkommensteuer zahlen.

Anhebung des Unterhalthöchstbetrags:

  • Der Unterhalthöchstbetrag für 2022 wird von 9.984 Euro auf 10.347 Euro angehoben. So können mehr Kosten, die etwa für Berufsausbildung oder Unterhalt für eine unterhaltberechtigte Person anfallen, steuerlich geltend gemacht werden. Zukünftige Anpassungen werden automatisiert.

Beim Entwurf für ein Inflationsausgleichsgesetz wurden die Daten der Frühjahrsprojektion der Bundesregierung zu Grunde gelegt. Wenn der Progressionsbericht beziehungsweise die Daten der Herbstprojektion vorliegen, ist eine Anpassung im parlamentarischen Verfahren für ein Inflationsausgleichsgesetz möglich.

Fundstelle

BMF, Mitteilung vom 14. September 2022.

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