Kommission schlägt marktbezogene Notfallmaßnahme zur Senkung der Energiekosten vor

Die EU-Kommission schlägt eine Notfallmaßnahme auf den europäischen Energiemärkten vor, um den jüngsten dramatischen Preissteigerungen entgegenzuwirken und so die Energiekosten der Europäer zu senken. Einen Beitrag zur Lösung des Problems unternimmt die Kommission mit Vorschlägen für Sondermaßnahmen zur Verringerung der Stromnachfrage, die dazu beitragen werden, die Stromkosten für die Verbraucher zu senken, sowie für Maßnahmen zur Umverteilung der Überschusserlöse des Energiesektors an die Endkunden.

Mit den geplanten Maßnahmen wird angeknüpft an die bereits vereinbarten Maßnahmen zur Gasspeicherung und zur Senkung der Gasnachfrage im Hinblick auf den kommenden Winter. Darüber hinaus arbeitet die Kommission weiter daran, die Liquidität der Marktteilnehmer zu verbessern, den Gaspreis zu senken und die Gestaltung des Strommarkts langfristig zu reformieren. Folgende konkrete Instrumente hat die Kommission in den Blick genommen:

Senkung der Nachfrage auf die hohen Preise

Hierzu schlägt die Kommission eine Verpflichtung vor, den Stromverbrauch während ausgewählter Spitzenpreiszeiten um mindestens 5 % zu senken. Unter anderem sollen sich die Mitgliedstaaten nach dem Vorschlag der Kommission darum bemühen, die Gesamtnachfrage nach Strom bis zum 31. März 2023 um mindestens 10 % zu senken.

Befristete Erlösobergrenze für „inframarginale“ Stromerzeuger

Diese Obergrenze gilt für Technologien mit geringeren Kosten wie erneuerbare Energien, Kernenergie und Braunkohle, die Strom an das Netz zu Kosten liefern, die unter dem von den teureren „marginalen“ Erzeugern gesetzten Preisniveau liegen. Erlöse oberhalb der Obergrenze werden von den Regierungen der Mitgliedstaaten abgeschöpft und verwendet, um die Verbraucher bei der Senkung ihrer Energiekosten zu unterstützen.

Befristeter Solidaritätsbeitrag auf der Grundlage von Überschussgewinnen

Betroffen sind Überschussgewinne, die aus Tätigkeiten im Erdöl-, Erdgas-, Kohle- und Raffineriebereich erzielt werden, für welche die Erlösobergrenze für inframarginale Erzeuger nicht gilt. Der Beitrag würde von den Mitgliedstaaten auf Gewinne im Jahr 2022 erhoben, die um mehr als 20 % über den durchschnittlichen Gewinnen der vorangegangenen drei Jahre liegen.

Als weiteren Eingriff in die Vorschriften für den Strommarkt schlägt die Kommission zudem vor, die zur Verfügung stehende Energiepreis-Toolbox zu erweitern, um die Verbraucher zu unterstützen. Die Vorschläge würden erstmals regulierte unter den Kosten liegende Strompreise ermöglichen und regulierte Preise auch auf kleine und mittlere Unternehmen ausweiten.

Mehr Informationen zu den geplanten Maßnahmen der Kommission finden Sie hier.

Fundstelle

Europäische Kommission, Pressemitteilung vom 14. September 2022.

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