EU-Rat einigt sich auf Sofortmaßnahmen zur Senkung der Energiepreise

Die Energieministerinnen und Energieminister der EU haben eine politische Einigung über einen Vorschlag für eine Verordnung des Rates zur Reaktion auf die hohen Energiepreise erzielt. In der Verordnung sind gemeinsame Maßnahmen zur Senkung der Stromnachfrage und zur Erhebung und Umverteilung der Überschusserlöse des Energiesektors an die Endkunden vorgesehen.

Hintergrund

Die EU verzeichnet seit geraumer Zeit einen ungewöhnlichen Anstieg der Energiepreise, der sich durch die militärische Aggression Russlands gegen die Ukraine weiter verschärft hat. Die EU-Länder handeln geschlossen und stimmen ihre Bemühungen im Geiste der Solidarität eng miteinander ab, um die Energieversorgung der EU abzusichern und die Auswirkungen der hohen Energiepreise auf die Verbraucher und die Wirtschaft abzufedern.

Der Vorschlag ergänzt bestehende Initiativen und Rechtsvorschriften der EU – wie die Verordnung über die Senkung der Gasnachfrage, die Verordnung über die Gasspeicherung, die Initiative zur Schaffung einer EU-Energieplattform und die Initiative für neue Wege zur Diversifizierung der Versorgungsquellen –, die in den letzten Monaten angenommen wurden, damit Energie erschwinglich bleibt und die Sicherheit der Energieversorgung der EU gewährleistet ist. Die Maßnahmen ergänzen zudem die im Rahmen von REPowerEU im Mai 2022 vorgeschlagenen Initiativen.

Im Einzelnen handelt es sich um folgende Maßnahmen:

  • Senkung der Stromnachfrage
  • Obergrenze für Markterlöse inframarginaler Erzeuger
  • Solidaritätsabgabe für den Sektor der fossilen Brennstoffe
  • Maßnahmen für KMU-Endkunden

Es handelt sich dabei um befristete Sondermaßnahmen. Sie gelten vom 1. Dezember 2022 bis zum 31. Dezember 2023. Die Ziele für die Senkung des Energieverbrauchs gelten bis zum 31. März 2023. Die verbindliche Obergrenze für Markterlöse gilt bis zum 30. Juni 2023.

Ausführliche Informationen zu dem beschlossenen Maßnahmenpaket finden Sie in der Pressemitteilung des Rats der Europäischen Union vom 30. September 2022.

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