BMAS: Gesetz zur Zahlung einer Energiepreispauschale an Renten- und Versorgungsbeziehende und zur Erweiterung des Übergangsbereichs

Das Bundeskabinett hat am 06. Oktober 2022 eine Formulierungshilfe für einen Gesetzentwurf zur Zahlung einer Energiepreispauschale an Renten- und Versorgungsbeziehende und zur Erweiterung des Übergangsbereichs beschlossen.

Laut einer Pressemitteilung des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (BMAS) sollen Rentnerinnen und Rentner eine Einmalzahlung (Energiepreispauschale) i.H.v. 300 Euro erhalten.

Die Energiepreispauschale soll erhalten, wer zum Stichtag 01. Dezember 2022 Anspruch auf eine Alters-, Erwerbsminderungs- oder Hinterbliebenenrente der gesetzlichen Rentenversicherung oder auf Versorgungsbezüge nach dem Beamten- oder dem Soldatenversorgungsgesetz und einen Wohnsitz im Inland hat. Die Zahlung soll als Einmalzahlung durch die Rentenzahlstellen automatisch erfolgen und der Steuerpflicht unterliegen.

Des Weiteren soll die Obergrenze für Midijobs von derzeit 1.600 Euro auf 2.000 Euro angehoben werden.

Beide Maßnahmen wurden bereits mit dem sog. Dritten Entlastungspaket angekündigt. Ein Gesetzesentwurf liegt derzeit noch nicht vor.

Fundstelle

BMAS, Pressemitteilung vom 05. Oktober 2022.

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