BMF: Änderung steuerlicher Verordnungen

Das Bundesministerium der Finanzen (BMF) hat am 11. Oktober 2022 den Entwurf einer Sechsten Verordnung zur Änderung steuerlicher Verordnungen veröffentlicht.

Seit dem Erlass der Fünften Verordnung zur Änderung steuerlicher Verordnungen vom 25. Juni 2020 (BGBl. I S. 1495) hat sich in mehreren Bereichen des deutschen Steuerrechts fachlich notwendiger Anpassungsbedarf ergeben. Die vorliegende Verordnung soll diesen Bedarf zusammenfassend aufgreifen.

Dabei sieht der Entwurf u.a. folgende Änderungen vor:

- Änderungen der Umsatzsteuer-Durchführungsverordnung (UStDV):

– Ergänzung möglicher Belegnachweise für die Gelangensvermutung bei innergemeinschaftlichen Lieferungen (§ 17a Absatz 2 Nummer 1 UStDV)

– Änderung der Art und Weise der Einreichung von Belegnachweisen im Vergütungsverfahren für im übrigen Gemeinschaftsgebiet ansässige Unternehmer (§ 61
Absatz 2 und Absatz 5 UStDV)

– Änderungen der Umsatzsteuerzuständigkeitsverordnung (UStZustV):

– Änderung der Finanzamtsbezeichnung von "Finanzamt Kassel-Hofgeismar" in "Finanzamt Kassel" nach Finanzamtsfusionierung (§ 1 Absatz 1 UStZustV)

– Regelung der Zuständigkeit für außerhalb des Gemeinschaftsgebiets ansässige Unternehmer, die sich in einem anderen EU-Mitgliedstaat für das Verfahren OneStop-Shop - EU-Regelung registrieren lassen (§ 1 Absatz 2b UStZustV)

– Umsetzung der Anforderungen des OZG und Verfahrenserleichterung beim Umsatzsteuererstattungsverfahren für diplomatische Missionen, berufskonsularische Vertretungen und deren Mitglieder durch Änderung der Umsatzsteuererstattungsverordnung (§ 4 UStErstV)

– Änderungen der Steueridentifikationsnummerverordnung (StIdV):

– Redaktionelle Anpassung an den geänderten Satzbau des § 139b Absatz 6 Abgabenordnung in § 2 Absatz 2 StIdV

– Änderung der vom Bundeszentralamt für Steuern an den Bürger mitzuteilenden Daten (§ 6 Absatz 1 StIdV)

– Anpassung des Musters 6 zu § 8 der Erbschaftsteuer-Durchführungsverordnung (ErbStDV) durch Änderung der Erbschaftsteuer-Durchführungsverordnung (Muster 6
zu § 8 ErbStDV)

– Einführung einer weiteren Regelung zu gemeinsamer Antragstellung für Anträge auf verbindliche Auskunft sowie Regelung der entsprechenden Zuständigkeit durch Änderung der Steuerauskunftsverordnung (§ 1 StAuskV)

– Regelung von Mitteilungspflichten über Billigkeitsleistungen zur temporären Kostendämpfung des Erdgas- und Strompreisanstiegs nach dem Energiekostendämpfungsprogramm durch Änderung der Mitteilungsverordnung (§ 13a MitteilungsVO)

– Vereinfachung der gesonderten Feststellung bei Aufgabe eines Betriebs wegen Liebhaberei durch Änderung der Verordnung über die gesonderte Feststellung von Besteuerungsgrundlagen nach § 180 Abs. 2 der Abgabenordnung (§ 8 VO zu § 180 Abs. 2 AO)

– Änderungen der Altersvorsorge-Durchführungsverordnung (AltvDV):

– Umkehrung des Regelfalls, wann Versorgungseinrichtungen vom Vorliegen von Altersvorsorgebeiträgen im Sinne des § 82 Absatz 2 des Einkommensteuergesetzes (EStG) auszugehen haben (§ 6 Absatz 3 AltvDV)

– Korrektur der Geltungswirkung der Erklärung eines Zulageberechtigten zur Berücksichtigung von Altersvorsorgebeiträgen im Rahmen des Sonderausgabenabzugs bei Vertragsneuabschlüssen (§ 10 Absatz 4 AltvDV)

Fundstelle

BMF, RefE (Bearbeitungsstand: 30.09.2022).

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