EU-Kommission genehmigt Stromerzeugung aus erneuerbaren Energiequellen und der Offshore-Windenergieerzeugung

Die EU-Kommission hat am 21. Dezember 2022 die deutschen Maßnahmen zur Förderung der Stromerzeugung aus erneuerbaren Energiequellen durch Änderungen des Erneuerbare-Energien-Gesetzes und eine Regelung zur Förderung der Offshore-Windenergieerzeugung durch Änderungen des deutschen Offshore-Windenergiegesetzes nach den Vorschriften für staatliche Beihilfen genehmigt.

Änderung der Förderregelung für Erzeugung von erneuerbarem Strom

Deutschland hat bei der Kommission die geplante Verlängerung und Änderung seiner Förderregelung für erneuerbare Energie angemeldet, durch die die derzeitige Förderung auf der Grundlage der EEG-2021-Regelung größtenteils ersetzt wird. Die im April 2021 von der Kommission genehmigte EEG-2021-Regelung war bereits im Dezember 2021 und im September 2022 geändert worden. Nun gilt sie bis Ende 2026.

Die Einzelbeihilfen werden in der Regel in Form einer Marktprämie gewährt, die der Netzbetreiber dem Erzeuger zusätzlich zum Marktpreis für den Strom zahlt. Bei sehr kleinen Anlagen wird die Beihilfe jedoch in Form einer Einspeisevergütung gewährt. Die Empfänger werden im Wege von wettbewerblichen, transparenten und diskriminierungsfreien Ausschreibungsverfahren ausgewählt.

Mehr zu den Regelungen finden Sie in der Pressemitteilung der Kommission vom 21. Dezember 2021.

Regelung zur Förderung der Offshore-Windenergieerzeugung

Die deutsche Regelung ergänzt das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG 2023) und bringt die Verwirklichung der energie- und umweltpolitischen Ziele Deutschlands sowie der strategischen Ziele der EU im Zusammenhang mit dem europäischen Grünen Deal weiter voran.

Deutschland hat bei der Kommission das Vorhaben angemeldet, das Gesetz zur Entwicklung und Förderung der Windenergie auf See (WindSeeG) zu ändern, um die Offshore-Windenergieerzeugung in Deutschland weiterzuentwickeln. Die ursprüngliche Regelung wurde von der Kommission am 23. Juli 2014 genehmigt und mehrmals verlängert bzw. geändert, zuletzt im Jahr 2021 auf der Grundlage der Leitlinien für staatliche Umweltschutz- und Energiebeihilfen von 2014.

Die folgenden Änderungen hat Deutschland angemeldet:

  • Stufenweise Erhöhung der Ausbauziele für die installierte Kapazität von Offshore-Windenergieanlagen,
  • Neues Ausschreibungsverfahren für eine andere Art von Standorten in der ausschließlichen Wirtschaftszone (AWZ) Deutschlands, welches es Offshore-Windenergieerzeugern ermöglicht, Gebote für Flächen abzugeben, die nicht zentral von der deutschen Regierung voruntersucht wurden,
  • Dynamisches Gebotsverfahren für die Ausschreibung nicht zentral voruntersuchter Standorte.

Weitere Einzelheiten zu den Maßnahmen finden Sie hier.

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