Verordnung über Subventionen aus Drittstaaten: Vorschriften zur Gewährleistung fairer und offener EU-Märkte treten in Kraft

Heute tritt die Verordnung über Subventionen aus Drittstaaten in Kraft. Diese neuen Vorschriften gegen Wettbewerbsverfälschungen durch Subventionen aus Drittstaaten erlauben es der EU, offen für Handel und Investitionen zu bleiben und dabei gleiche Wettbewerbsbedingungen für alle im Binnenmarkt tätigen Unternehmen zu gewährleisten.

Die Verordnung wurde im Mai 2021 von der Kommission vorgelegt und im Juni 2022, also in Rekordzeit, vom Europäischen Parlament und dem Rat angenommen. Sie sieht drei Instrumente vor, die die Kommission anwenden wird:

  • die Verpflichtung für Unternehmen, Zusammenschlüsse, die mit einer finanziellen Zuwendung einer drittstaatlichen Regierung verbunden sind, zur Genehmigung bei der Kommission anzumelden
  • die Verpflichtung für Unternehmen, ihre Teilnahme an öffentlichen Vergabeverfahren bei der Kommission unter bestimmten Vorausstzungen zu melden
  • In allen anderen Marktsituationen kann die Kommission in Eigeninitiative („von Amts wegen“) eine Prüfung einleiten

Mehr dazu finden Sie in der Pressemitteilung der Europäischen Kommission vom 12. Januar 2023.

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