Einheitliches Patentgericht startet am 1. Juni 2023

Deutschland hat das Übereinkommen über ein Einheitliches Patentgericht ratifiziert. Mit der Zustimmung durch Deutschland sind die Voraussetzungen für das Inkrafttreten des Übereinkommens geschaffen worden. Das Einheitliche Patentgericht wird am 1. Juni 2023 seine Arbeit aufnehmen.

Nachdem Deutschland am 17. Februar 2023 den Ratifizierungsprozess des Übereinkommens über ein Einheitliches Patentgericht abgeschlossen hat, kann das Gericht nunmehr am 1. Juni 2023 seine Arbeit aufnehmen. Damit wird ein einheitlicher Patentschutz in Europa eröffnet, bei dem Streitigkeiten in einem einheitlichen Verfahren für alle beteiligten EU-Mitgliedstaaten über die Verletzung und Gültigkeit von Patenten nach dem Europäischen Patentübereinkommen sowie dem neuen EU-Einheitspatent verhandelt werden. Das Gericht wird Patentstreitigkeiten mit unmittelbarer Wirkung zunächst für 17 Staaten entscheiden (Deutschland, Frankreich, Belgien, Bulgarien, Dänemark, Estland, Finnland, Italien, Lettland, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Österreich, Portugal, Schweden, Slowenien). Weitere EU-Mitgliedstaaten können sich zukünftig dem Einheitlichen Patentschutz anschließen.

Fundstelle

Bundesministerium der Justiz, Pressemitteilung vom 17. Februar 2023.

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