BMF: Einkommensteuerrechtliche Behandlung von Leistungen im Zusammenhang mit einem Versorgungsausgleich

Das Bundesministerium der Finanzen (BMF) hat am 21. März 2023 ein Schreiben zur einkommensteuerrechtlichen Behandlung von Leistungen im Zusammenhang mit einem Versorgungsausgleich nach § 10 Absatz 1a Nummer 3 und 4 Einkommensteuergesetz (EStG) sowie § 22 Nummer 1a EStG veröffentlicht.

Das Schreiben regelt die einkommensteuerrechtliche Behandlung von Leistungen im Zusammenhang mit einem Versorgungsausgleich nach § 10 Absatz 1a Nummer 3 und 4 sowie § 22 Nummer 1a des Einkommensteuergesetzes (EStG) und geht dabei auf folgende Themen ein:

A. Allgemeines zum Versorgungsausgleich

  1. Zivilrechtliche Regelung ab 1. September 2009
  2. Zivilrechtliche Regelung bis zum 31. August 2009

B. Ausgleichsleistungen zur Vermeidung eines Versorgungsausgleichs

  1. Zivilrechtliche Grundlagen
  2. Steuerrechtliche Behandlung
    1. Allgemein
    2. Behandlung bei der ausgleichspflichtigen Person
    3. Behandlung bei der ausgleichsberechtigten Person
  3. Abgrenzung: Ausgleichszahlung zur Vermeidung einer späteren Versorgungskürzung (sog. "Wiederauffüllungsleistungen")

C. Versorgungsausgleich

  1. Gesetzlicher Versorgungsausgleich
    1. Grundlagen
    2. Steuerrechtliche Behandlung
  2. Schuldrechtliche Ausgleichszahlungen
    1. Grundlagen
    2. Steuerrechtliche Behandlung

Anwendungsregelung

Das Schreiben ist ab dem Zeitpunkt seiner Bekanntgabe im Bundessteuerblatt auf alle offenen Fälle anzuwenden und ersetzt das BMF-Schreiben vom 9. April 2010, BStBl I 2010 S. 323.

Fundstelle

BMF, Schreiben vom 21. März 2023, IV C 3 - S 2221/19/10035 :001.

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