BMF-Entwurf zu Einzelwertberichtigungen bei Kreditinstituten

Mit Schreiben vom 12. April 2023 hat das Bundesministerium (BMF) den Entwurf eines BMF-Schreibens zur Einzelwertberichtigung bei Kreditinstituten an bestimmte Verbände versandt. Ihnen wird bis zum 10. Mai 2023 Gelegenheit zur Stellungnahme zu diesem Entwurf gegeben.

Gegenstand des Entwurfs ist die steuerliche Anerkennung von Einzelwertberichtigungen (EWB) bei Kreditinstituten.

Unter Abschnitt I. (Rz. 1 ff.) finden sich detaillierte Ausführungen zu den Maßstäben der EWB von Kundenforderungen,

unter Abschnitt II. (Rz. 48 ff.) zum steuerlichen Vereinfachungsverfahren und

unter Abschnitt III. (Rz. 59 ff.) zum sachlichen und zeitlichen Anwendungsbereich.

Das BMF-Schreiben ist danach in allen offenen Fällen anzuwenden.

Das Vereinfachungsverfahren aus Abschnitt II. soll erst für nach Veröffentlichung des endgültigen BMF-Schreibens im Bundessteuerblatt endende Wirtschaftsjahre bis letztmals für vor dem 1. Januar 2031 endende Wirtschaftsjahre anzuwenden sein. Es ist eine Evaluierung des BMF-Schreibens mit dem Ziel einer praxistauglichen Verlängerung vorgesehen.

Den Verbänden wird bis zum 10. Mai 2023 Gelegenheit zur Stellungnahme zu diesem Entwurf gegeben.

Fundstelle

ENTWURF eines BMF-Schreibens zu „Einzelwertberichtigung bei Kreditinstituten“.

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