Zusammenarbeit zwischen Steuerbehörden: EU-Rat rückt Kryptowerte und wohlhabendste Einzelpersonen ins Blickfeld (DAC 8)
Der Rat hat sich auf seinen Standpunkt zu Änderungen der Richtlinie über die Zusammenarbeit der Verwaltungsbehörden im Bereich der Besteuerung verständigt. Die Änderungen betreffen in erster Linie die Meldung und den automatischen Austausch von Informationen über Einnahmen aus Geschäften mit Kryptowerten und Informationen über Vorbescheide für die wohlhabendsten Einzelpersonen.
Ziel der Maßnahme ist es, den bestehenden Rechtsrahmen zu stärken, indem der Anwendungsbereich der Registrierungs- und Meldepflichten und die allgemeine Zusammenarbeit der Steuerbehörden ausgeweitet werden.
Inskünftig werden zusätzliche Arten von Vermögenswerten und Einkünften, wie etwa Kryptowerte, abgedeckt. Die Steuerbehörden sollen zu einem automatischen Austausch von Informationen verpflichtet werden, die von den meldenden Anbietern von Krypto-Dienstleistungen bereitzustellen sind. Der dezentrale Charakter von Kryptowerten hat es den Steuerbehörden der Mitgliedstaaten bisher erschwert, die Einhaltung der Steuervorschriften sicherzustellen. Der inhärente grenzüberschreitende Charakter von Kryptowerten erfordert eine starke internationale Verwaltungszusammenarbeit, um eine wirksame Steuererhebung sicherzustellen.
Die Richtlinie deckt ein breites Spektrum an Kryptowerten ab, wobei sie sich auf die Definitionen der Verordnung über Märkte für Kryptowerte (MiCA), die der Rat heute annimmt, stützt. Ferner sind auch dezentral ausgegebene Kryptowerte sowie Stablecoins, einschließlich E-Geld-Tokens und bestimmter nicht austauschbarer Token (NFT), eingeschlossen.
Anmerkung: Diese Richtlinie unterliegt nicht dem ordentlichen Gesetzgebungsverfahren, sondern dem Anhörungsverfahren. Das bedeutet, dass das Europäische Parlament seine Ansichten darlegen kann, jedoch keine gesetzgeberische Befugnis hat, Änderungen an dem Vorschlag vorzunehmen. Das endgültige Ergebnis dieses Gesetzgebungsverfahrens wird von den Mitgliedstaaten im Rat einstimmig beschlossen.
Mehr zum Thema und zum Hintergrund finden Sie in der Pressemitteilung vom 16. Mai 2023.