EuGH-Vorlage: Zollwertrechtliche Behandlung von Kosten für Erstellung von Druckvorlagen für Etiketten

Sind Druckvorlagen, die von verschiedenen Designstudios in Deutschland im Auftrag und auf Kosten der Käuferin für Papieretiketten auf Konserven erstellt wurden, in den Zollwert mit einzubeziehen? Bei der Auslegung der hierfür maßgeblichen Vorschriften des Zollkodex hat der Bundesfinanzhof entscheidungserhebliche Zweifel und daher den EuGH um Vorabentscheidung gebeten.

Hintergrund

Die Klägerin war Inhaberin eines Zolllagers Typ D. Sie fertigte haltbar gemachte Nahrungsmittel in Konserven, die von einem anderen Unternehmen (Käuferin) aus Drittländern eingeführt worden waren, zum Zolllagerverfahren ab und überführte sie anschließend im Rahmen des Anschreibeverfahrens in den zollrechtlich freien Verkehr. Die Konserven waren mit aufgeklebten Papieretiketten versehen, welche die Lieferanten unter Verwendung von Druckvorlagen, die ihnen von der Käuferin kostenlos elektronisch zur Verfügung gestellt worden waren, im Drittland hergestellt hatten. Die Druckvorlagen wurden von verschiedenen Designstudios in Deutschland im Auftrag und auf Kosten der Käuferin erstellt. In den Zollwertanmeldungen war nur der Betrag angegeben, den die Käuferin entsprechend den mit den Herstellern in den Drittländern abgeschlossenen Kaufverträgen an diese zu zahlen hatte, jedoch ohne die Kosten für die Druckvorlagen.

Das HZA war der Auffassung, dass anteilige Kosten für Designentwürfe beziehungsweise Druckvorlagen für die Aufklebeetiketten in den Zollwert hätten einbezogen werden müssen. Die Klage vor dem Finanzgericht blieb erfolglos.

EuGH-Vorlage des BFH

Es kommt nun für den BFH darauf an, ob die Kosten für die in Deutschland hergestellten Druckvorlagen für Etiketten nach Art. 32 Abs. 1 Buchst. a Ziff. ii ZK zollwerterhöhend zu berücksichtigen sind oder ob solche Kosten ausschließlich unter den Voraussetzungen von Art. 32 Abs. 1 Buchst. b Ziff. iv ZK in den Zollwert einbezogen werden dürfen mit der Folge, dass eine Hinzurechnung der Kosten zum Transaktionswert im Streitfall ausscheidet. In diesem Zusammenhang kommt es insbesondere auf die Auslegung des Begriffs "Umschließung" sowie das Verhältnis der genannten Vorschriften zueinander an.

Die Vorlagefrage an den EuGH:

Sind die Kosten für die im Zollgebiet der Union erfolgte Erstellung von Druckvorlagen für Etiketten dem Transaktionswert nach Art. 32 Abs. 1 Buchst. a Ziff. ii ZK oder nach Art. 32 Abs. 1 Buchst. b Ziff. iv ZK hinzuzurechnen, wenn die im Zollgebiet der Union ansässige Käuferin die Druckvorlagen den Lieferanten im Drittland kostenlos in elektronischer Form zur Verfügung stellt?

Fundstelle

BFH, EuGH-Vorlage vom 17. Januar 2023 (VII R 7/20) – veröffentlicht am 19. Mai 2023.

Zum Anfang