EU: Das KI-Gesetz - erste Regulierung der künstlichen Intelligenz
Künstliche Intelligenz (KI) ist auf dem Vormarsch: Die Technologie birgt große Chancen, aber auch Risiken. Die EU bemüht sich um mehr Kontrolle. Nachdem die EU-Kommission einen ersten Rechtsrahmen hierzu vorgeschlagen hat, ist nun das EU Parlament am Zug.
Im April 2021 hat die Kommission den ersten EU-Rechtsrahmen für KI vorgeschlagen. Darin wird empfohlen, dass KI-Systeme, die in verschiedenen Anwendungen eingesetzt werden können, je nach dem Risiko, das sie für die Nutzer darstellen, analysiert und eingestuft werden. Die verschiedenen Risikostufen unterliegen zu mehr oder weniger Regulierung. Nach ihrer Verabschiedung werden dies die weltweit ersten rechtlichen Vorschriften für KI sein. Das Thema wurde nun dem EU-Parlament vorgelegt.
Was das Parlament von der KI-Gesetzgebung erwartet
Das Europäische Parlament will vor allem sicherstellen, dass die in der EU eingesetzten KI-Systeme sicher, transparent, nachvollziehbar, nicht diskriminierend und umweltfreundlich sind. KI-Systeme sollten von Menschen und nicht von der Automatisierung überwacht werden, um schädliche Ergebnisse zu verhindern.
Das Parlament möchte außerdem eine technologieneutrale, einheitliche Definition für KI festlegen, die auf zukünftige KI-Systeme angewendet werden könnte.
Die neuen Vorschriften legen Verpflichtungen für Anbieter und Nutzer fest, die sich nach dem Risiko, das von dem KI-System ausgeht, richten. Obwohl viele KI-Systeme ein minimales Risiko darstellen, müssen sie bewertet werden. Danach erfolgt eine Unterteilung der KI-Systeme in "Unannehmbares Risiko", "Hochrisiko-KI-Systeme", "Generative KI" und "Begrenztes Risiko".
Nächste Schritte
Das Parlament wird seine Verhandlungsposition voraussichtlich auf der Plenartagung im Juni 2023 festlegen. Danach werden die Gespräche mit den EU-Mitgliedstaaten im Rat über die endgültige Form des Gesetzes beginnen. Ziel ist es, bis Ende des Jahres eine Einigung zu erzielen.
Mehr dazu lesen Sie in der Pressemitteilung des EU-Parlaments vom 8. Juni 2023.
Eine fachliche Zusammenfassung der wesentlichen Inhalte des Verordnungsentwurfs durch unsere Experten von PwC Legal finden Sie hier.