Kommission mit weiteren Schritten zur Förderung von Investitionen in nachhaltige Zukunft
Die EU-Kommission hat heute ein neues Maßnahmenpaket vorgelegt, das auf dem EU-Rahmen für ein nachhaltiges Finanzwesen aufbaut und diesen stärkt. Das Paket soll u. a. sicherstellen, dass der EU-Rahmen für den Finanzsektor unterstützt und gleichzeitig die private Finanzierung von Übergangsprojekten und -technologien gefördert werden.
Hintergrund
Der Übergang zu einer klimaneutralen und nachhaltigen Wirtschaft bis 2050 bietet Unternehmen und Bürgerinnen und Bürgern in der gesamten EU neue Chancen. Viele Unternehmen und Investoren haben bereits einen nachhaltigen Weg eingeschlagen, wie das wachsende Volumen nachhaltiger Investitionen zeigt. Allerdings stehen Unternehmen und Investoren bei diesem Übergang auch vor Herausforderungen, insbesondere wenn es darum geht, neuen Offenlegungs- und Meldepflichten nachzukommen.
Vorschläge der Kommission
Die Kommission nimmt insbesondere zusätzliche Tätigkeiten in die EU-Taxonomie auf und schlägt neue Vorschriften für Anbieter von Umwelt-, Sozial- und Governance-Ratings (ESG-Ratings) vor, die die Transparenz auf dem Markt für nachhaltige Investitionen erhöhen werden. Mit dem Paket soll sichergestellt werden, dass der Rahmen für ein nachhaltiges Finanzwesen Unternehmen zugutekommt, die in ihren Übergang zur Nachhaltigkeit investieren wollen. Zudem soll das Paket die Nutzung des Rahmens für ein nachhaltiges Finanzwesen erleichtern und dabei weiterhin einen wirksamen Beitrag zu den Zielen des europäischen Grünen Deals leisten.
Im Einzelnen umfasst das Paket folgende Vorschriften:
- Delegierte Verordnungen zur EU-Taxonomie
- Vorschlag für eine Verordnung über Anbieter von ESG-Ratings (Umwelt, Soziales und Governance)
- Verbesserung der Nutzbarkeit der Vorschriften
- Finanzierung des Übergangs
Weiteres Vorgehen:
Die delegierten Rechtsakte zur EU-Taxonomie werden grundsätzlich gebilligt, und – sobald sie in allen Amtssprachen der EU vorliegen – angenommen und dem Europäischen Parlament und dem Rat zur Prüfung übermittelt (Viermonatszeitraum, einmal verlängerbar um zwei weitere Monate). Sie werden voraussichtlich ab Januar 2024 Anwendung finden.
Was den Vorschlag für eine Verordnung über Anbieter von ESG-Ratings betrifft, so wird die Kommission nun Gespräche mit dem Europäischen Parlament und dem Rat aufnehmen.
Das heute vorgelegte Paket folgt auf die vierwöchige Rückmeldungsfrist, die am 9. Juni begonnen hat. Die Kommission wird die eingegangenen Rückmeldungen berücksichtigen, bevor sie die Standards als delegierte Rechtsakte fertigstellt und dem Europäischen Parlament und dem Rat zur Prüfung unterbreitet.
Mehr zu dem „Projekt Nachhaltiges Finanzwesen“ finden Sie in der Pressemitteilung der Kommission vom 13. Juni 2023.