BMF: Gewinnermittlung bei Handelsschiffen im internationalen Verkehr nach § 5a EStG (sog. Tonnagesteuer)
Das Bundesministerium der Finanzen (BMF) hat am 28. August 2023 ein Schreiben zur Gewinnermittlung bei Handelsschiffen im internationalen Verkehr, sog. Tonnagesteuer nach § 5a EStG, veröffentlicht.
Inhalt des Schreibens
A. Gewinnermittlung bei Handelsschiffen im internationalen Verkehr (§ 5a EStG)
I. Besondere Gewinnermittlung (§ 5a Absatz 1 EStG)
- Geschäftsleitung und Bereederung im Inland (§ 5a Absatz 1 Satz 1 EStG)
- Gewinnermittlung bei Mischbetrieben (§ 5a Absatz 1 Satz 1 EStG)
- Betriebstage (§ 5a Absatz 1 Satz 2 EStG)
- Absicht zum langfristigen Betrieb von Handelsschiffen im internationalen Verkehr
II. Handelsschiffe im internationalen Verkehr (§ 5a Absatz 2 EStG)
- Inländisches Seeschiffsregister (§ 5a Absatz 2 Satz 1 EStG)
- Überwiegender Einsatz im internationalen Verkehr (§ 5a Absatz 2 Satz 1 EStG)
- Neben- und Hilfsgeschäfte (§ 5a Absatz 2 Satz 2 EStG)
- Einkünfte aus vercharterten Handelsschiffen (§ 5a Absatz 2 Satz 2 EStG)
- Einkünfte aus gecharterten Handelsschiffen (§ 5a Absatz 2 Satz 3 und 4 EStG)
III. Antrag auf besondere Gewinnermittlung (§ 5a Absatz 3 EStG)
IV. Unterschiedsbetrag (§ 5a Absatz 4 EStG)
- Unmittelbar dem Betrieb von Handelsschiffen im internationalen Verkehr dienendes Wirtschaftsgut (§ 5a Absatz 4 Satz 1 EStG)
- Aufstellung des Verzeichnisses (§ 5a Absatz 4 Satz 1 EStG)
- Gesonderte und ggf. einheitliche Feststellung des Unterschiedsbetrags (§ 5a Absatz 4 Satz 1 EStG)
- Fortschreibung des Verzeichnisses
- Besteuerung des Unterschiedsbetrags (§ 5a Absatz 4 Satz 3 EStG)
V. Gesellschaften nach § 15 Absatz 1 Satz 1 Nummer 2 EStG (§ 5a Absatz 4a EStG)
- Umfang des Gewinns bei Personengesellschaften; Behandlung von Gewinnen und Verlusten im Sonderbetriebsvermögen eines Gesellschafters (§ 5a Absatz 4a Satz 1 EStG)
- Verhältnis zu § 15a EStG (§ 5a Absatz 4a Satz 2 EStG)
- Gewinnerzielungsabsicht (§ 5a Absatz 4a Satz 2 EStG)
- Hinzuzurechnende Vergütungen (§ 5a Absatz 4a Satz 3 EStG)
- Hinzurechnung von Sondervergütungen vor Indienststellung des Handelsschiffs
VI. Rückwechsel von der Tonnagebesteuerung zur Gewinnermittlung nach § 4 Absatz 1, § 5 EStG
- AfA im Anschluss an den Rückwechsel
- Fortführung von Ergänzungsbilanzen nach Rückwechsel zur Gewinnermittlung nach § 4 Absatz 1, § 5 EStG
- Teilwertaufstockung nach § 5a Absatz 6 EStG und Verlustverrechnung in den Folgejahren
VII. Tarifbegrenzung/Steuerermäßigung bei Einkünften aus Gewerbebetrieb
VIII. Unterlagen zur Steuererklärung (§ 60 EStDV)
B. Gewerbesteuer
C. Körperschaftsteuer
- Keine Korrektur des nach § 5a EStG ermittelten Gewinns
- Mischbetriebe
- Unterschiedsbetrag nach § 5a Absatz 4 EStG
- Nichtanrechnung ausländischer Steuern
D. Zeitliche Anwendung
Fundstelle
BMF, Schreiben vom 10. Juli 2023, IV C 6 - S 2133-a/20/10001 :003.