European Green Bonds: Rat der EU nimmt neue Verordnung zur Förderung eines nachhaltigen Finanzwesens an

Der Rat hat eine Verordnung zur Schaffung eines Standards für europäische grüne Anleihen angenommen. In der Verordnung werden einheitliche Anforderungen an Emittenten von Anleihen festgelegt, die für ihre ökologisch nachhaltigen Anleihen die Bezeichnung „Europäische grüne Anleihe“ oder „EuGB“ verwenden wollen.

Die Verordnung ist ein weiterer Schritt zur Umsetzung der EU-Strategie für die Finanzierung nachhaltigen Wachstums und des Übergangs zu einer klimaneutralen, ressourceneffizienten Wirtschaft. Der neue Standard wird auf dem Markt für grüne Anleihen zu Kohärenz und Vergleichbarkeit beitragen und sowohl Emittenten als auch Anlegern grüner Anleihen zugutekommen.

Eckpunkte:

Ein Registrierungssystem und ein Aufsichtsrahmen für externe Bewerter europäischer grüner Anleihen werden geschaffen.

Um Grünfärberei auf dem Markt generell zu verhindern, sind in der Verordnung auch einige freiwillige Offenlegungsanforderungen für andere ökologisch nachhaltige Anleihen und an Nachhaltigkeitsziele geknüpfte Anleihen, die in der EU herausgegeben werden, vorgesehen.

Alle Erlöse aus europäischen grünen Anleihen müssen in wirtschaftliche Tätigkeiten investiert werden, die an die EU-Nachhaltigkeitstaxonomie angeglichen sind, sofern die betreffenden Sektoren bereits darunterfallen.

Für die Sektoren, die noch nicht unter die EU-Taxonomie fallen, und für bestimmte sehr spezifische Tätigkeiten wird es einen Flexibilitätsrahmen von 15 % geben.

Inwieweit dieser Flexibilitätsrahmen zur Anwendung kommt und notwendig ist, wird neu bewertet werden, sobald in den kommenden Jahren durch den Übergang Europas zu Klimaneutralität voraussichtlich mehr attraktive grüne Investitionsmöglichkeiten zur Verfügung stehen.

Mehr zum Thema in der Pressemitteilung des Rats vom 24. Oktober 2023.

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