Update: Bundesrat stimmt Einführung einer globalen Mindeststeuer zu

Der Bundestag hat am Freitag, 10. November 2023, den von der Bundesregierung vorgelegten Gesetzentwurf zur EU-Richtlinie zur globalen Mindestbesteuerung (20/8668) beschlossen.

Der Abstimmung lag eine Beschlussempfehlung des Finanzausschusses (20/9190) zugrunde. Der Ausschuss hatte im parlamentarischen Verfahren noch Änderungen am Gesetz beschlossen (siehe unseren Blogbeitrag).

Gesetzentwurf der Bundesregierung

Ziel des Gesetzes sei es, zentrale Elemente internationaler Vereinbarungen umzusetzen, die „schädlichem Steuerwettbewerb und aggressiven Steuergestaltungen entgegenwirken und damit zur Förderung der Steuergerechtigkeit und Wettbewerbsgleichheit beitragen“, erklärt die Bundesregierung.

Begrüßt wird der Gesetzentwurf vom Bundesrat. „Mit dem Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2022 / 2523 des Rates zur Gewährleistung einer globalen Mindestbesteuerung und weiterer Begleitmaßnahmen kommt die Bundesregierung ihrer europarechtlichen Verpflichtung nach“, schreibt die Länderkammer in ihrer Stellungnahme, die die Bundesregierung dem Bundestag mit dem Gesetzentwurf zugeleitet hat.

Allerdings sprechen sich die Länder dafür aus, weitere Vereinfachungsmaßnahmen zu prüfen. Beispielsweise sollten die Regelungen zur sogenannten Hinzurechnungsbesteuerung auf internationaler Ebene auf den Prüfstand. Die Bundesregierung schreibt in ihrer Erwiderung, dass sie Vereinfachungsmaßnahmen „nachdrücklich“ unterstütze.

Siehe zu dem Thema auch unseren steuern+recht newsflash vom 18. August 2023.

Update (15. Dezember 2023)

Der Bundesrat hat in seiner heutigen Sitzung beschlossen, dem vom Bundestag verabschiedeten Gesetz gem. Art. 105 Abs. 3 des GG zuzustimmen. Eine Drucksache liegt noch nicht vor.

Fundstelle

Bundestag online, Meldung vom 10. November 2023.

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