Bundesrat: Keine Zustimmung für das Wachstumschancengesetz – Vermittlungsverfahren wird eingeleitet

In seiner heutigen Plenarsitzung hat der Bundesrat dem zustimmungspflichtigen Wachstumschancengesetz seine Zustimmung verweigert. Der Vermittlungsausschuss wird angerufen.

Der Bundesrat hat am 24. November 2023 dem Wachstumschancengesetz nicht zugestimmt. Die Länder verwiesen das Vorhaben zur grundlegenden Überarbeitung in den Vermittlungsausschuss von Bundesrat und Bundestag.

Sie kritisieren, dass der Bundestagsbeschluss die zahlreichen Änderungsvorschläge des Bundesrates aus dessen ausführlicher Stellungnahme im ersten Durchgang zum zugrunde liegenden Gesetzentwurf der Bundesregierung nur punktuell übernommen hat. Auch aufgrund der vielen kurzfristigen Ergänzungen im Bundestagsverfahren bestehe „Überarbeitungsbedarf“.

Ziel des vom Bundestag am 17. November 2023 verabschiedeten Wachstumschancengesetz ist es, die Wettbewerbsfähigkeit des Standorts Deutschland zu stärken. Eine Investitionsprämie als zentrales Element soll die Transformation der Wirtschaft fördern und die Standortbedingungen mit steuerlichen Anreizen für Investitionen in saubere und klimafreundliche Technologien verbessern.

Mehr zu den Regelungen des Gesetzes lesen Sie in unserem folgenden Blogbeitrag.

Ausblick

Der Termin für den Vermittlungsausschuss steht mittlerweile fest (siehe Blogbeitrag vom 24.1.2024) .

Fundstelle

Anrufung des Vermittlungsausschusses durch den Bundesrat, BR-Drs. 588/23 (B).

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