Nach dem Urteil aus Karlsruhe: Bundesregierung beschließt Nachtragshaushalt 2023
Nach dem Bundesverfassungsgerichtsurteil vom 15. November 2023 hat das Bundeskabinett am 27. November 2023 den Entwurf über die Feststellung eines Nachtrags zum Bundeshaushaltsplan 2023 (Nachtragshaushaltsgesetz 2023) beschlossen.
Das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) hatte entschieden, dass das Gesetz über den Zweiten Nachtragshaushalt 2021 verfassungswidrig ist. Das Urteil betrifft unmittelbar den Klima- und Transformationsfonds. Bei Übertragung der festgelegten Grundsätze auf die übrigen Sondervermögen sind mittelbar auch der Wirtschaftsstabilisierungsfonds Energie und der Fonds Aufbauhilfe 2021 zur Bewältigung der Folgen der Hochwasserkatastrophe von 2021 betroffen. Mit dem gestern beschlossenen Nachtragshaushalt zieht die Bundesregierung die Konsequenzen aus dem Urteil mit dem Ziel der Rechtssicherheit.
Klima- und Transformationsfonds (KTF)
Die mit dem 2. Nachtragshauhalt 2021 vorgesehene Zuführung von 60 Mrd. Euro ist nach dem Urteil des BVerfG nichtig. Die Rücklage des KTF verringert sich entsprechend um 60 Mrd. Euro. Diese Anpassungen sind in der Neufassung des Wirtschaftsplans des KTF abgebildet.
Wirtschaftsstabilisierungsfonds Energie (WSF Energie)
Zudem hat das Bundeskabinett einen Änderungsantrag zum Entwurf des Haushaltsfinanzierungsgesetzes beschlossen. Damit werden die beim Stabilisierungsfonds- und Energiewirtschaftsgesetz notwendigen Anpassungen zum WSF Energie beschlossen. Die Mittel der WSF Energie wurden bis zum 30. Juni 2024 zur Verfügung gestellt. Nach dem vom BVerfG erklärten Grundsatz, dass Notlagenkredite nur für das Notlagenjahr zur Verfügung stehen, können die noch nicht verausgabten und der Rücklage zugeführten Mittel nicht mehr in 2023 genutzt werden. Mit dem Nachtragshaushalt 2023 wird daher eine Einnahme aus Krediten in Höhe von 43,2 Mrd. Euro veranschlagt.
Das Sondervermögen WSF Energie wird zum Ende des Jahre 2023 aufgelöst. Die Rechte und Pflichten des WSF Energie gehen auf den Bund über.
Sondervermögen Aufbauhilfe 2021
Mit der Aufbauhilfe 2021 werden die von der Hochwasserkatastrophe des Sommers 2021 betroffenen Menschen unterstützt. Das Sondervermögen wurde im Jahr 2021 aus Einsparungen bei den in den Etat aufgenommen Hilfen im Zusammenhang mit der Bekämpfung der Corona-Pandemie finanziert. Diese Mittel können nach der Rechtsprechung des BVerfG in 2023 nicht mehr in Anspruch genommen werden. Der Nachtragshaushalt 2023 sieht daher eine Zuweisung in Höhe von 1,6 Mrd. Euro aus dem Bundeshaushalt vor.
Formulierungshilfe für einen Notlagenbeschluss
Das Bundeskabinett schlägt dem Bundestag vor, eine außergewöhnliche Notsituation, die sich der Kontrolle des Staates entzieht und die die staatliche Finanzlage erheblich beeinträchtigt, auch für das Jahr 2023 zu beschließen.
Quelle:
BMF-Pressemitteilung vom 27. November 2023. – Die ausführliche Pressemitteilung finden Sie hier.