Update: Bundesregierung bringt "Zweites Haushaltsfinanzierungsgesetz" auf den Weg

Die Bundesregierung hat das Zweite Haushaltsfinanzierungsgesetz auf den Weg gebracht. Das Gesetz sieht ab 2024 unter anderem eine höhere Luftverkehrssteuer, Sanktionsmöglichkeiten beim Bürgergeld und den schrittweisen Abbau des begünstigten Agrardiesels vor.

Hintergrund

Durch das Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 15. November 2023 sind Änderungen am Bundeshaushalt 2024 notwendig geworden. Bundeskanzler Olaf Scholz, Vizekanzler Robert Habeck und Bundesfinanzminister Christian Lindner haben Maßnahmen vereinbart, mit deren Hilfe die Finanzierungslücke für den Bundeshaushalt 2024 geschlossen werden kann. 

Maßnahmen, für die eine Gesetzesänderung erforderlich ist, sind im Zweiten Haushaltsfinanzierungsgesetz zusammengefasst. Dieses Gesetz hat die Bundesregierung nun auf den Weg gebracht.

Es enthält folgende Regelungen:

  • Die derzeit geltenden Sätze der Luftverkehrsteuer werden zum 1. Mai 2024 erhöht.
  • Die Einnahmen aus den Offshore-Ausschreibungen im Jahr 2023 werden breiter verwendet. Ein Teil fließt an den Bundeshaushalt.
  • Die Steuerbegünstigung beim Agrardiesel sinkt schrittweise ab 1. März 2024 und entfällt ab 2026 vollständig.
  • Beim Bürgergeld werden Regelungen für diejenigen Arbeitsuchenden verschärft, die die Aufnahme einer zumutbaren Arbeit willentlich verweigern.
  • Der Bürgergeldbonus wird abgeschafft, die finanziellen Anreize für berufsabschlussbezogene Weiterbildungen durch das Weiterbildungsgeld und die Weiterbildungsprämie bleiben erhalten.

Weitere Maßnahmen, die keiner Gesetzesänderung bedürfen, wird die Bundesregierung direkt in die parlamentarischen Beratungen des Bundeshaushalts 2024 einbringen.

Ausblick

Nach den Planungen der Koalitionsfraktionen soll der Haushaltsausschuss des Bundestags Mitte Januar in einer Bereinigungssitzung über den Bundeshaushalt 2024 beraten. In der zweiten Sitzungswoche des Bundestages Ende Januar 2024 soll nach diesen Planungen der Bundeshaushalt 2024 beschlossen werden. Der Bundesrat könnte in seiner Sitzung am 2. Februar 2024 das Gesetzgebungsverfahren dann abschließen. Nach Verkündigung im Bundesgesetzblatt würde dann auch die aktuell vorläufige Haushaltsführung enden.

Update (2. Februar 2024)

Der Bundestag hat den Bundeshaushalt 2024 beschlossen. Namentlich wurde das Haushaltsgesetz 2024 (20/780020/7802) mit 388 Ja-Stimmen gegen 279 Nein-Stimmen verabschiedet. Darüber hinaus wurde ein Gesetzentwurf von SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FDP für ein zweites Haushaltsfinanzierungsgesetz 2024 (20/9999) mit der Mehrheit der Koalitionsfraktionen gegen die Stimmen von CDU/CSU und AfD angenommen. Der Abstimmung lag eine Beschlussempfehlung und ein Bericht des Haushaltsausschusses (20/10150) zugrunde. Ein von der CDU/CSU zu dem Gesetzentwurf vorgelegter Änderungsantrag (20/10202) wurde namentlich mit 375 Stimmen gegen 284 Stimmen bei vier Enthaltungen abgelehnt. Mit der breiten Mehrheit des Plenums gegen die Stimmen der Antragssteller wurde zudem ein von der AfD zu dem Entwurf vorgelegter Änderungsantrag (20/10191) abgelehnt.

Der Abstimmung zum Haushaltsgesetz 2024 lagen mehrere Beschlussempfehlungen des Haushaltsausschusses zugrunde (20/860120/860220/860420/860520/860620/860720/860820/860920/861020/861120/861220/861420/861620/861720/863020/863220/866020/866120/866220/8663). Darüber hinaus wurden im Zuge der Schlussabstimmung durch die Mehrheit der Koalitionsfraktionen mehrere Entschließungs- und Änderungsanträge der Oppositionsfraktionen abgelehnt. Davon entfielen fünf Entschließungsanträge (20/1019020/1019220/1019320/1019420/10195) und ein Änderungsantrag (20/10189) auf die AfD und ein Entschließungsantrag (20/10196) auf die Union. Darunter wurde ein Entschließungsantrag (20/10194) der AfD namentlich abgestimmt und mit 585 Stimmen gegen 66 Stimmen abgelehnt.

Fundstelle

Bundesregierung, Pressemitteilung vom 8. Januar 2024.

Zum Anfang