Update: EU beschließt Lieferkettengesetz

Am 1. März 2024 haben 27 EU-Staaten für die Lieferkettenrichtlinie gestimmt.

Unternehmen müssen in Zukunft über ihre gesamte Lieferkette hinweg sicherstellen, dass Standards wie das Verbot von Kinderarbeit und Ausbeutung eingehalten werden. Die Bundesregierung enthielt sich bei der Abstimmung im Rat, weil innerhalb der Ampelkoalition die FDP dagegen, SPD und Grüne für das Gesetz waren. Betroffen von der Lieferkettenrichtlinie sind Unternehmen mit einer Größe ab 1000 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern und einem Umsatz von 450 Millionen Euro pro Jahr – nach einer Übergangsfrist von fünf Jahren. Nach drei Jahren sollen die Vorgaben zunächst für Unternehmen mit mehr als 5000 Beschäftigten und mehr als 1,5 Milliarden Euro Umsatz weltweit gelten. Nach vier Jahren sinkt die Grenze auf 4000 Mitarbeiter und 900 Millionen Euro. 

Lesen Sie hierzu auch unseren Blogbeitrag „Nach dem LkSG und vor der CSDDD – welche Auswirkungen haben die angedachten Vorgaben im Bereich des Sustainable Corporate Governance auf Organpflichten im Rahmen des Gesellschaftsrechts?“ 

Update (24. Mai 2024):

Der Rat der EU hat heute die Richtlinie über die Sorgfaltspflicht von Unternehmen im Bereich der Nachhaltigkeit formell angenommen. Dies ist der letzte Schritt im Entscheidungsverfahren. Bevor der Kompromisstext im EU-Amtsblatt veröffentlicht werden kann, muss er noch von den Präsidenten beider EU-Institutionen unterzeichnet werden. Anschließend müssen die EU-Mitgliedstaaten die CSDDD innerhalb von zwei Jahren in nationales Recht umsetzen.

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