Bundeskabinett beschließt u.a. Entwurf für ein Steuerfortentwicklungsgesetz (SteFeG)

Das Bundeskabinett hat in seiner heutigen Sitzung die Regierungsentwürfe für (1) ein „Gesetz zur Fortentwicklung des Steuerrechts und zur Anpassung des Einkommensteuertarifs“ sowie (2) ein „Gesetz zur steuerlichen Freistellung des Existenzminimums 2024“ beschlossen. Die Entwürfe liegen derzeit noch nicht vor.

Mit beiden Gesetzen sollen laut Pressemitteilung des BMF überwiegend die mit der Wachstumsinitiative angekündigten Maßnahmen umgesetzt werden, die zum großen Teil bereits im Referentenentwurf für ein 2. JStG 2024 enthalten sind (siehe unseren Blogbeitrag). Möglicherweise werden die Inhalte des 2. JStG 2024 in zwei getrennte Verfahren überführt.

Neben den im Referentenentwurf für ein 2. JStG 2024 vorgesehenen Regelungen sollen die Regelungen zur Sammelpostenmethode reformiert, die Möglichkeit der degressiven Abschreibung bis 2028 verlängert sowie die maximale Bemessungsgrundlage für die Forschungszulage erhöht werden. Daneben sollen der Grundfreibetrag und die Tarifeckwerte bei der Einkommensteuer sowie der Kinderfreibetrag bereits rückwirkend für den VZ 2024 (bisher nur VZ 2025+2026) erhöht werden.

Fundstelle

BMF, Pressemitteilung vom 24. Juli 2024.

Zum Anfang