Entwurf eines überarbeiteten BMF-Schreibens zur Zinsschranke veröffentlicht

Das Bundesfinanzministerium hat heute den Entwurf eines überarbeiteten BMF-Schreibens zur Zinsschranke veröffentlicht. Aufgrund verschiedener zwischenzeitlicher Änderungen bei der Zinsschranke im Rahmen des Kreditzweitmarktförderungsgesetzes besteht seitens des BMF aktuell Überarbeitungsbedarf.

Mit dem Gesetz zur Förderung geordneter Kreditzweitmärkte und zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2021/2167 über Kreditdienstleister und Kreditkäufer sowie zur Änderung weiterer finanzrechtlicher Bestimmungen (Kreditzweitmarktförderungsgesetz) vom 22. Dezember 2023 wurde die Zinsschranke (§ 4h EStG, § 8a KStG) mit Wirkung ab dem Veranlagungszeitraum 2024 geändert und an die Richtlinie (EU) 2016/1164 vom 12. Juli 2016 mit Vorschriften zur Bekämpfung von Steuervermeidungspraktiken mit unmittelbaren Auswirkungen auf das Funktionieren des Binnenmarkts (EU-Antisteuervermeidungsrichtlinie – ATAD) angepasst.

Das BMF bittet die Verbände um Stellungnahme bis zum 7. November 2024.

Der Entwurf des überarbeiteten BMF-Schreibens zur Zinsschranke (§ 4h EStG; § 8a KStG) - Stand: 18. September 2024 – kann hier heruntergeladen werden.

Zu den Änderungen der Zinsschranke im Kreditzweitmarktförderungsgesetz siehe unseren Blogbeitrag vom 15. Dezember 2023.

Eine englische Zusammenfassung dieses Schreibens finden Sie hier.

Fundstelle

BMF, Online-Meldung vom 10. Oktober 2024.

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