BMF: Vorsteuerabzug und Vorsteueraufteilung bei Kreditinstituten
Das Bundesministerium für Finanzen (BMF) nimmt in einem eigens veröffentlichten Schreiben zum Vorsteuerabzug bei Kreditinstituten Stellung. Im Fokus der umfangreichen ministeriellen Verlautbarung steht die Zuordnung von Eingangs- zu Ausgangsumsätzen und die Vorsteueraufteilung nach § 15 Abs. 4 UStG.
Einleitend führt das BMF aus, dass ein Recht auf Abzug der Steuer für die Eingangsleistungen grundsätzlich voraussetzt, dass die für den Bezug dieser Leistungen getätigten Aufwendungen zu den Kostenelementen der besteuerten Umsätze gehören. Die Aufwendungen müssen somit Teil der Kosten der Ausgangsumsätze sein, für die die Gegenstände und Dienstleistungen verwendet werden. Ein nur mittelbar bestehender Zusammenhang zwischen Eingangsumsätzen und Ausgangsumsätzen tritt grundsätzlich hinter einen bestehenden direkten und unmittelbaren Zusammenhang zurück. Für die Berechtigung zum Vorsteuerabzug ist auf die beabsichtigte erstmalige Verwendung des einzelnen Eingangsumsatzes abzustellen.
In seinem Schreiben geht das BMF insbesondere auch auf die Segmentierung als Möglichkeit der Zuordnung zu den Ausgangsumsätzen (Rz. 29 ff.) ein. Eine getrennte Betrachtung einzelner abgrenzbarer Teile des Unternehmens für Zwecke des Vorsteuerabzuges (sog. Segmentierung) trage den im Schreiben im Einzelnen dargestellten Anforderungen angemessen Rechnung.
Als Beispiele für mögliche Segmente werden genannt: Organgesellschaften, ausländische Betriebsstätten, Filialen, Geschäftsbereiche (z. B. Investmentbanking, Privatkundengeschäft, Firmenkundengeschäft), Abteilungen (z. B. Versicherungsvermittlung, Immobilienverwaltung), Produktgruppen (z. B. Kreditgeschäft, Depotgeschäft, Immobilienhandel, Windkraftanlagen, Zertifikatehandel).
Im Einzelnen finden sich in dem Schreiben Erläuterungen (teilweise auch beispielhaft) zu folgenden Aspekten:
I. Grundlagen zur Ermittlung der abziehbaren Vorsteuerbeträge
1. Allgemeine Grundsätze
2. Grundlagen der Vorsteueraufteilung
3. Aufzeichnungspflichten
II. Aufteilung der Vorsteuerbeträge bei Kreditinstituten
1. Abgrenzung zwischen unternehmerischem und nichtunternehmerischem Bereich
2. Zuordnung der unternehmerisch bezogenen Eingangsleistungen zu den
Ausgangsumsätzen
2.1. Segmentierung als Möglichkeit der Zuordnung zu den Ausgangsumsätzen
2.2. Andere Möglichkeiten der Zuordnung zu den Ausgangsumsätzen
3. Aufteilungsmaßstäbe bei Kreditinstituten
3.1. Allgemeines
3.2. Vorsteueraufteilung bei Segmentierung
3.3. Vorsteueraufteilung in anderen Fällen
III. Grenzüberschreitende Unternehmensstrukturen in der Kreditwirtschaft
1. Inländische Betriebsstätten ausländischer Kreditinstitute
2. Ausländische Betriebsstätten inländischer Kreditinstitute
Anwendungsregelung
Die Grundsätze dieses Schreibens sind in allen offenen Fällen anzuwenden. Die Finanzverwaltung wird es nicht beanstanden, wenn sich ein Unternehmer in der Zeit bis zum 31. Dezember 2025 auf die Grundsätze in dem Schreiben des BMF an die Bankenverbände vom 12. April 2005 (IV A 5-S7306-5/05) beruft, soweit dessen Voraussetzungen vorliegen und dem nicht andere zwischenzeitlich veröffentlichte BMF-Schreiben entgegenstehen.
Fundstelle
BMF-Schreiben vom 9. November 2024 (III C 2 - S 7306/19/10003 :004).