Kommission kündigt Maßnahmen für sichere und nachhaltige Einfuhren elektronisch gehandelter Produkte an
Die Europäische Kommission will weitere Maßnahmen gegen Risiken durch Einfuhren von geringem Wert ergreifen, die von Online-Einzelhändlern aus Drittländern und über Marktplätze, auf denen Händler aus Nicht-EU-Ländern tätig sind, verkauft werden.
Die Maßnahmen sind Teil der Mitteilung über den elektronischen Geschäftsverkehr mit dem Titel „Ein umfassendes EU-Instrumentarium für einen sicheren und nachhaltigen elektronischen Geschäftsverkehr". Darin schlägt die Kommission unter anderem Maßnahmen in den Bereichen Zoll und Handel (z. B. die Einführung von Zollkontrollen), im Bereich des Verbraucherschutzes und der Gesetze über digitale Dienste und digitale Märkte vor.
Unter anderem werden neue gemeinsame Maßnahmen vorgeschlagen, um Bedenken auszuräumen, die sich aus der Zunahme unsicherer, gefälschter und anderweitig nicht konformer oder illegaler Produkte ergeben, die auf den EU-Markt gelangen:
- Zollreform, einschließlich der Forderung an die beiden gesetzgebenden Organe, das vorgeschlagene Reformpaket für die Zollunion rasch anzunehmen, um eine schnelle Umsetzung neuer Vorschriften zu ermöglichen, mit denen gleiche Wettbewerbsbedingungen im Bereich des elektronischen Handels geschaffen werden,
- Gezielte Maßnahmen für eingeführte Waren, einschließlich der Einführung koordinierter Kontrollen der Zoll- und Marktüberwachungsbehörden sowie koordinierte Maßnahmen im Bereich der Produktsicherheit,
- Schutz der Verbraucherinnen und Verbraucher auf Online-Marktplätzen,
- Einsatz digitaler Instrumente, z. B. des digitalen Produktpasses und neuer KI-Tools zur Erkennung potenziell nicht konformer Produkte.
Ausblick
Die Kommission ruft die Mitgliedstaaten, die beiden gesetzgebenden Organe und alle Interessenträger zur Zusammenarbeit bei der Umsetzung der in der Mitteilung dargelegten Maßnahmen auf.
Innerhalb eines Jahres wird die Kommission die Wirkung der angekündigten Maßnahmen bewerten und einen Bericht über die Ergebnisse der verstärkten Kontrollen veröffentlichen.
Weitere Details zu dem Maßnahmenpaket finden Sie in der Pressemitteilung der EU-Kommission vom 5. Februar 2025.