BMF: Hinweise auf die wesentlichen Rechte und Mitwirkungspflichten des Steuerpflichtigen bei der Außenprüfung

Das Bundesministerium der Finanzen (BMF) hat am 17. Februar 2025 ein Schreiben zu den aktualisierten Hinweisen auf die wesentlichen Rechte und Mitwirkungspflichten des Steuerpflichtigen bei der Außenprüfung (§ 5 Absatz 2 Satz 2 BpO 2000) veröffentlicht.

Nach Erörterung mit den obersten Finanzbehörden der Länder sind der Prüfungsanordnung (§ 196 AO) die folgenden Hinweise beizufügen.

In dem Schreiben nimmt das BMF zu folgenden Punkten Stellung:

  • Beginn der Außenprüfung
  • Ablauf der Außenprüfung
  • Ergebnis der Außenprüfung
  • Ablauf der Außenprüfung beim Verdacht einer Steuerstraftat oder einer Steuerordnungswidrigkeit
  • Elektronische Kommunikation im Rahmen der Außenprüfung

Anwendung

Das Schreiben tritt an die Stelle des BMF-Schreibens vom 24. Oktober 2013, IV A 4 – S 0403/13/10001, DOK 2013/0958391, BStBl I, Seite 1264 und gilt ab dem 1. Januar 2025. 

Fundstelle

BMF, Schreiben vom 17. Februar 2025, IV D 3 - S 0403/00009/001/009.

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