BMF: Umsatzsteuerrechtliche Beurteilung bei Lieferungen von Gegenständen zur Ausrüstung oder Versorgung eines Beförderungsmittels an private Abnehmer
Das Bundesministerium der Finanzen (BMF) hat am 12. März 2025 ein Schreiben zur umsatzsteuerrechtlichen Beurteilung bei Lieferungen von Gegenständen zur Ausrüstung oder Versorgung eines Beförderungsmittels an private Abnehmer veröffentlicht.
Hintergrund
Wird in den Fällen des § 6 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 und Nr. 3 UStG der Gegenstand der Lieferung nicht für unternehmerische Zwecke erworben und durch den Abnehmer im persönlichen Reisegepäck ausgeführt, liegt unter den Voraussetzungen des § 6 Abs. 3a UStG eine nach § 4 Nr. 1 Buchstabe a UStG steuerfreie Ausfuhrlieferung vor (Ausfuhrlieferung im nichtkommerziellen Reiseverkehr).
Ist in den Fällen des § 6 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 und Nr. 3 UStG der Gegenstand der Lieferung zur Ausrüstung oder Versorgung eines Beförderungsmittels bestimmt, liegt eine nach § 4 Nr. 1 Buchstabe a UStG steuerfreie Ausfuhrlieferung nur vor, wenn der Abnehmer ein ausländischer Unternehmer ist und das Beförderungsmittel den Zwecken des Unternehmens des Abnehmers dient, § 6 Abs. 3 UStG.
Daher kommt bei der Lieferung eines Gegenstands, der zur Ausrüstung oder Versorgung von nichtunternehmerischen Beförderungsmitteln bestimmt ist, die Steuerbefreiung für Ausfuhrlieferungen im nichtkommerziellen Reiseverkehr (§ 6 Abs. 3a UStG) nicht in Betracht.
Inhalt des Schreibens
I. Allgemeines
A. Begriff des Beförderungsmittels
B. Begriff der Gegenstände zur Ausrüstung und Versorgung
1. Gegenstände der Ausrüstung
1.1. Ersatzteile
1.2. Zubehörteile
2. Gegenstände der Versorgung
C. Vorliegen einer Werklieferung durch Montage von Zubehörteilen
II. Änderungen im Umsatzsteuer-Anwendungserlass
Anwendungsregelung
Schlussbestimmungen
Fundstelle
BMF, Schreiben vom 12. März 2025, III C 3 - S 7133/00043/001/076.