BMF: Entwurf eines Schreibens zur Sanierungsklausel des § 8c Absatz 1a KStG

Mit Schreiben vom 24. März 2025 hat das Bundesministerium der Finanzen (BMF) den Entwurf eines BMF-Schreibens zur Sanierungsklausel des § 8c Absatz 1a KStG an bestimmte Verbände versandt. Ihnen wird bis zum 5. Mai 2025 Gelegenheit zur Stellungnahme zu diesem Entwurf per E-Mail an IVC2@bmf.bund.de gegeben.

In dem Schreiben nimmt das BMF Stellung zur Anwendung der Sanierungsklausel nach § 8c Absatz 1a KStG in der Fassung des Gesetzes zur weiteren steuerlichen Förderung der Elektromobilität und zur Änderung weiterer steuerlicher Vorschriften vom 12. Dezember 2019 (BGBl. I S. 2451).

Das Entwurfsschreiben des BMF enthält die folgenden Gliederungspunkte:

I. Anwendungsbereich

II. Beteiligungserwerb zum Zwecke der Sanierung

III. Erhaltung wesentlicher Betriebsstrukturen

IV. Ausschluss der Sanierungsklausel (§ 8c Absatz 1a Satz 4 KStG)

V. Rechtsfolgen

Fundstelle

Homepage des BMF.

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