Rat der EU legt Richtlinie zur Vereinfachung der Mehrwertsteuererhebung bei Einfuhren fest

Der Rat hat eine Einigung über den Standpunkt der Mitgliedstaaten (sogenannte allgemeine Ausrichtung) zur Richtlinie über die Mehrwertsteuervorschriften für Fernverkäufe eingeführter Gegenstände und die Mehrwertsteuer bei der Einfuhr erzielt.

Ziel der Richtlinie: Die Erhebung der MwSt auf eingeführte Gegenstände soll verbessert werden, indem die Steuer bei der Einfuhr auf die Lieferer verlagert wird; damit soll ein Anreiz für sie geschaffen werden, die einzige Anlaufstelle für die Einfuhr (Import One-Stop-Shop, IOSS) zu verwenden.

Praktische Folgen der Umsetzung

Ausländische Händler oder Plattformen werden in Bezug auf die MwSt bei der Einfuhr und die MwSt auf Fernverkäufe von Gegenständen, die in die Mitgliedstaaten des endgültigen Bestimmungsorts der Gegenstände eingeführt werden, steuerpflichtig werden. Dies wird für ausländische Händler oder Plattformen einen Anreiz für die Nutzung der IOSS darstellen, da sie sich ansonsten in jedem Mitgliedstaat registrieren müssten.

Drehkreuz bei Einfuhr: „Import One-Stop-Shop“

Die IOSS dient als Kontaktstelle für Importeure von Gegenständen aus Drittländern in die Europäische Union. Da die IOSS die Entrichtung der MwSt im Voraus (zum Zeitpunkt des Kaufs durch den Verbraucher) anstatt an der Grenze ermöglicht, schützt sie die Steuereinnahmen der Mitgliedstaaten und erhöht die Einhaltung der MwSt-Vorschriften bei Einfuhren. Außerdem verlagert sie die Last der MwSt-Erhebung von den Verbrauchern auf die Plattformen.

Nächste Schritte

Die Richtlinie ist Gegenstand eines besonderen Gesetzgebungsverfahrens; für eine Einigung über den Entwurf ist Einstimmigkeit im Rat erforderlich. Das Europäische Parlament wird zu dem vereinbarten Text konsultiert und um Stellungnahme ersucht. Anschließend muss der Text vom Rat förmlich angenommen werden, bevor er im Amtsblatt der EU veröffentlicht wird und in Kraft tritt.

Weitere Informationen zum Thema finden Sie hier (Rat der Europäischen Union, Pressemitteilung vom 13. Mai 2025).

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