Rat einigt sich auf moderneren Rahmen für Zahlungsdienste in der EU

Am 18. Juni 2025 haben die Vertreter der Mitgliedstaaten ("Ausschuss der Ständigen Vertreter" - AStV) den Standpunkt des Rates zur Verbesserung des Umfelds für Zahlungsdienste in der EU gebilligt. Die Aktualisierung zielt darauf ab, den Zahlungsbetrug zu verringern, technologische Innovation zu fördern, den Verbraucherschutz zu verbessern und die Gebührentransparenz zu erhöhen.

Sobald die beiden gesetzgebenden Organe (der Rat und das Europäische Parlament) eine Einigung erzielt haben, wird aufbauend auf den Vorschlägen eine neue Verordnung über Zahlungsdienste erlassen und die bestehende Richtlinie über Zahlungsdienste (PSD2) geändert, um einen moderneren Rahmen in diesem Bereich zu schaffen. Im Fokus der Initiative stehen konket die folgenden Punkte:

Betrugsbekämpfung im Zahlungsverkehr, Verbesserung des Verbraucherschutzes und der Transparenz

Es soll ein umfassender Rahmen zur Betrugsbekämpfung geschaffen werden. Dies könnte dazu beitragen, immer häufiger auftretende neue Formen des Zahlungsbetrugs zu bekämpfen, wie z. B. den so genannten „Spoofing-Betrug“, bei dem sich ein Betrüger als Zahlungsdienstleister eines Kunden ausgibt, um Vertrauen zu gewinnen und den Nutzer dazu zu bringen, finanzielle Transaktionen durchzuführen.

Unter anderem müssen Zahlungsdienstleister künftig betrugsrelevante Informationen untereinander austauschen und ein System einrichten, mit dem IBAN-Nummern mit dem Namen des entsprechenden Bankkontos abgeglichen werden können, bevor Geld auf dieses Konto überwiesen wird.

Neue technologische Entwicklungen

Die Vorschläge zielen unter anderem darauf ab, die EU-Zahlungsdienstleistungslandschaft an neue und innovative Möglichkeiten der Zahlungsabwicklung anzupassen. Innovative sog. Zahlungsauslösedienstleister ("Payment Initiation Service Provider") und Informationsdienstleister werden in der Lage sein, den Kunden nützlichere und modernere Zahlungsdienste anzubieten, da sie besseren Zugang zu allen erforderlichen Bankkontoinformationen haben.

Mehr hierzu:  Rat der Europäischen Union, Pressemitteilung vom 18. Juni 2025.

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