BMF: Siebte Verordnung zur Änderung steuerlicher Verordnungen

Das Bundesministerium der Finanzen (BMF) hat am 6. August 2025 den Referentenentwurf einer "Siebten Verordnung zur Änderung steuerlicher Verordnungen" veröffentlicht.

Hintergrund

Seit dem Erlass der Sechsten Verordnung zur Änderung steuerlicher Verordnungen vom 19. Dezember 2022 (BGBlI S. 2432) hat sich in mehreren Bereichen des deutschen Steuerrechts fachlich notwendiger Anpassungsbedarf ergeben. Der vorliegende Verordnungsentwurf greift diesen Bedarf zusammenfassend in einer Mantelverordnung auf.

Die Verordnung sieht u.a. folgende Änderungen vor:

  • Erlass einer Rechtsverordnung zur Umsetzung der Notifizierung des Wechsels von der Freistellung- zur Anrechnungsmethode nach dem DBA-Litauen zur Vermeidung einer doppelten Nichtbesteuerung

  • Änderungen der der Einkommensteuer-Durchführungsverordnung (EStDV):

    • Anpassung der Grenzen, nach denen eigenbetrieblich genutzte Grundstücksteile steuerlich nicht als Betriebsvermögen behandelt werden müssen (§ 8 EStDV)

    • Normierung einer rechtssicheren und einheitlichen Vorgehensweise bei der Aufteilung eines Gesamtkaufpreises für ein bebautes Grundstück nach dem Verhältnis der Verkehrswerte auf den Grund und Boden sowie das Gebäude unter Berücksichtigung der höchstrichterlichen Rechtsprechung und den anerkannten Grundsätzen der Verkehrswertermittlung von Grundstücken (§ 9b EStDV)

    • Ergänzung der Kriterien für den Nachweis einer kürzeren tatsächlichen Nutzungsdauer im Sinne des § 7 Absatz 4 Satz 2 EStG und Vorlage eines für diese Zwecke nach persönlicher Vorortbesichtigung erstellten Gutachtens (§ 11c EStDV)

    • Anpassung des in § 60 Absatz 1 und 3 EStDV genannten Umfangs, der der Steuererklärung beizufügenden Unterlagen (u. a. Bilanzbestandteile)

    • Möglichkeit der Rentenversicherungsträger, eine monatliche Sammelanmeldung beim angeordneten Steuerabzug auf Renten beschränkt Steuerpflichtiger vorzunehmen (§ 73e EStDV)

  • Änderungen der  Lohnsteuer-Durchführungsverordnung (LStDV), durch die die Digitale LohnSchnittstelle erweitert wird (§§ 48 LStDV)

  • Änderung der Verordnung zur Durchführung der Vorschriften über Steuerberater, Steuerbevollmächtigte und Berufsausübungsgesellschaften (DVStB), durch die die vorzulegenden Dokumente beim Zulassungsantrag für die Steuerberaterprüfung sowie beim Antrag auf Zulassung zur Eignungsprüfung angepasst werden (§§ 45 DVStB)

  • Änderung der g der Steuerberatervergütungsverordnung (StBVV), durch die die Regelung zur Dokumentenpauschale an das Rechtsanwaltsvergütungsgesetz angeglichen wird (§ 17 StBVV)

  • Änderungen der der Umsatzsteuer-Durchführungsverordnung (UStDV)

    • Anpassung der §§ 61 und 61a UStDV im Zusammenhang mit den Änderungen des § 122a AO

    • Folgeänderung, die zur Aufhebung des § 66 UStDV führt

    • Erweiterung des § 73 UStDV um eine elektronische Form des Abwicklungsscheins

  • Änderung der Umsatzsteuerzuständigkeitsverordnung (UStZuStV) aufgrund organisatorischer Umstrukturierungen im Saarland

  • Änderungen der  Erbschaftsteuer-Durchführungsverordnung (ErbStDV)

    • Ausweitung der Anzeigepflichten von Grundbuchämtern gegenüber den Erbschaftsteuerfinanzämtern bei Eigentümerwechsel aufgrund eines nach EU-Recht im Ausland ausgestellten Erbnachweises (§ 7 ErbStDV)

    • Anpassung des Musters 5 zu § 7 ErbStDV

    • Einführung einer Anzeigepflicht der Nachlassgerichte in Bayern gegenüber den Erbschaftsteuerfinanzämtern bei Erbenermittlung von Amts wegen

  • Änderung des § 4 der Steueridentifikationsnummerverordnung (StIdV), mit der eine Löschungsfrist der zu einer Person gespeicherten Daten nach § 139b Absatz 3 AO normiert wird

  • Änderung der FATCA-USA-Umsetzungsverordnung (FATCA-USA-UmsV), durch die das Bußgeld für Verstöße gegen die Meldepflichten auf bis zu 50 000 Euro festgelegt wird

  • Redaktionelle Anpassungen der Fahrzeuglieferungs-Meldepflichtverordnung (FzgLiefgMeldV)

  • Änderung der Betriebsstättengewinnaufteilungsverordnung (BsGaV), mit der § 25 BsGaV an die Rechtsprechung des Bundesfinanzhofes angepasst wird

  • Außerkrafttreten folgender Verordnungen:

    • Deutsch-Luxemburgische Konsultationsvereinbarungsverordnung (KonsVerLUXV)

    • Deutsch-Niederländische Konsultationsvereinbarungsverordnung (KonsVerNDLV)

Der Entwurf wurde am 5. August 2025 an die Bundesministerien, die Länder sowie die Verbände und Interessenvertretungen zur Stellungnahme versendet. Die Frist für die Stellungnahme endet am 29. August 2025.

Fundstelle

BMF, Meldung vom 6. August 2025.

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